a) es gibt nur einen Unternehmenstyp, nämlich den "Unternehmer". Der Rahmen des Unternehmens umfasst nämlich die gesamte berufliche und gewerbliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmereigenschaft ist lediglich eine Frage der Erhebung der Steuer, sie wird nämlich nicht erhoben.
b) die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung
c) § 19 Abs. 4 UStG betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge, hier völlig Fehl am Platze
d) auch Kleinunternehmer können eine UStID-Nr. beantragen, sie dürfen diese nur nicht in bestimmten Fällen in der Rechnung angeben
e) ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, da keine rechtliche Grundlage besteht
Aus Sicht der Praxis ist eine Rechnung bei Kleinunternehmern komplett entbehrlich, da Privathaushalte keine Rechnung benötigen (der zivilrechtliche Begriff der Quittung reicht völlig aus) und Unternehmer keinen Vorsteuererstattungsanspruch aus den Rechnungen haben, da der Leistungsempfänger keine Steuer schuldet.
btw:
Wir haben hier diesen Thread zum Thema
FAQ Kleinunternehmer
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren
