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Thema: Rechnungen & Preisangaben als Kleinunternehmer INFO

  1. #1
    TP-Junior quanme macht alles soweit korrekt
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    Rechnungen & Preisangaben als Kleinunternehmer INFO

    Pflichtangaben die sog. "Kleinunternehmer" angeben müssen.



    Pflichtangaben in Rechnungen allgemein (jeder Unternehmenstyp) stehen im "§14 UStG" (auch online zu finden).

    Daraus und aus anderen Quellen werden hier mal nur die Angaben zusammengefasst, die für den Typ "Kleinunternehmer"
    nötig sind!


    --------------------------

    Thema MwSt:


    Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden)
    Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.

    !Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht
    mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!


    Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!



    -Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-

    --------------------------



    --------------------------

    Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):


    Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:

    - den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)

    - das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)

    - die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

    - das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag

    - Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen
    (Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")



    Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.

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    --------------------------

    Rechnungen über 150€:


    Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:

    - Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)

    - Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)

    - Termin der Lieferung oder Leistung

    - Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung

    - das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)

    - eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")

    - Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)
    auch wenn Ihre Steuernummer im Gegensatz zu einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Hinsicht auf Ihren Datenschutz
    sehr Nachteilig ist.

    --------------------------




    -------------------------------

    - Diese Infos sind keine Rechtsberatung, und wurden auch nicht von einem Fachkundigen zusammengestellt!
    - Die Angaben sind eventuell nicht ganz vollständig und/oder sind zum teil nicht mehr aktuell (Stand 06.04.200
    - Die Verwendung dieser Informationen geschehen auf eigene Gefahr, der Autor übernimmt keine Haftung für dessen Richtigkeit!
    - Der Autor distanziert sich ausdrücklich von eventuell erwähnten Links.
    - Diese Infos hier sind nur eine Zusammenfassung verschiedener Informationen, aus verschiedenen Foren und dessen
    Einträgen & Diskusionen, sowie aus verschiedenen Websites und Ehrfahrungen einzelner Personen.
    Geändert von quanme (06.04.2008 um 23:02 Uhr)

  2. #2
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    a) es gibt nur einen Unternehmenstyp, nämlich den "Unternehmer". Der Rahmen des Unternehmens umfasst nämlich die gesamte berufliche und gewerbliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmereigenschaft ist lediglich eine Frage der Erhebung der Steuer, sie wird nämlich nicht erhoben.
    b) die Kleinunternehmerregelung ist keine Steuerbefreiung
    c) § 19 Abs. 4 UStG betrifft die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge, hier völlig Fehl am Platze
    d) auch Kleinunternehmer können eine UStID-Nr. beantragen, sie dürfen diese nur nicht in bestimmten Fällen in der Rechnung angeben
    e) ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft ist nicht erforderlich, da keine rechtliche Grundlage besteht

    Aus Sicht der Praxis ist eine Rechnung bei Kleinunternehmern komplett entbehrlich, da Privathaushalte keine Rechnung benötigen (der zivilrechtliche Begriff der Quittung reicht völlig aus) und Unternehmer keinen Vorsteuererstattungsanspruch aus den Rechnungen haben, da der Leistungsempfänger keine Steuer schuldet.

    btw:
    Wir haben hier diesen Thread zum Thema
    FAQ Kleinunternehmer

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Junior quanme macht alles soweit korrekt
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    Unhappy sry

    wollte nicht für verwirrung sorgen. habe jetzt den ganzen tag viele foren zu diesem thema durchgelsen und votr allem auch den Beitrag in diesem Forum "Kleinunternehmer FAQ" - dachte ich hätte es jetzt soweit verstanden und wollte das wissen nochmal mitteilen - anscheinend ist dem nun doch nicht so? - dann würde ich den thread gerne löschen.

    §19 das "(4)" absatz war ein Fehler von mir sry - gemeint war "§19 (1)"


    Und wie ist das mit der Angabe der Steuernummer? Laut §14 muss doch bei rechnungen über 150euro auch diese enthalten sein. - ich habe es so verstanden, das man die Wahl der Steuernummerart hat, wenn man z.B. USt-ID hat darf man auch diese verwenden.- wenn dem nicht so ist muss man die normale Steuernummer verwenden (Nummer nach Gewerbeanmeldung)

    Oder wie ist das jetzt?

    Ich vertreibe meine Dienste/Ware übers Internet, Kunden sind 50% Unternehmen und 50% Privatleute (ca. natürlich nur) - (Waren Flyer, Visitenkarten, Briefpapier, Briefumschläge, Hochzeitseinladungen usw.)

    Und viele Kunden machen mich in letzter Zeit auf das fehlern der Steuernummer aufmerksam - bis sagte mir eine freundin (gelernte steuerfachgehilfin ca. vor 2-3 jahren ausgelernt) das ich diese Steuernummer nicht angeben darf, ich dürfe hööchsten eine USt-ID angeben wenn ich eine hätte.

    Da nun auch viele Kunden (Unternhemen mich darauf ansprechen) weiß ich inzwischen nicht mehr wem ich mehr glauben soll, nach dem ständigen wiederholen des lesens der verschiedenen §§ und foren-diskusionen sowie der "Kleinunternehmer FAQ" (habe den ganzen Tag gelesen und gegoogelt und gelesen) dachte ich nun alles zu wissen, aber wie ich nun grade aus deiner antwort bemerke, habe ich wohl doch einige punkte nicht wirklich verstanden.


    Steuernummer ja oder nein, wenn ich keine USt-ID habe und keine USt ausweise?

    Ich will doch einfach nur legale Rechnung schreiben, die das FA auf jedenfall akzeptiert, und wo mich kein Kunde wegen missachten einiger §§ anzeigen bzw. abmahnen kann.

    lieben Gruß
    Björn

  4. #4
    TP-Junior quanme macht alles soweit korrekt
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    Post zusatz

    hier nochmal link zu meiner letzten antwort um mal eine quelle zu nennen worauf sich mein (miss)verständniss aufbaut:

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...uernummer.html

  5. #5
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    §19 das "(4)" absatz war ein Fehler von mir sry - gemeint war "§19 (1)"
    § 19 Abs. 1 wäre richtig, aber auch nicht auf die Rechnung zu setzen weil § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG nur bei steuerfreien Leistungen einen Hinweis verlangt. Die Kleinunternehmerregelung ist aber im § 19 UStG und hat etwas mit der Erhebung der Steuer zu tun und nichts mit Steuerbefreiungen. Sonst hätte man diese Regelung nämlich im § 4 UStG untergebracht, in der die restlichen Steuerbefreiungen stehen.
    Auch wenn es fast überall so dargestellt wird. Kleinunternehmer müssen keinen Hinweis in ihrer Rechnung auf ihren Status setzen, da dies eine Diskriminierung wäre. Die Preisangaben bei Angeboten im Geschäft oder im Internet sieht hingegen wieder ganz anders aus. Siehe hier, auch wenn ich die Meinung der IHK nicht teile. Aber wenn diese schon abgesprochen ist mit der Wettbewerbszentrale sollte man diesen Hinweis auch beachten.

    Und wie ist das mit der Angabe der Steuernummer? Laut §14 muss doch bei rechnungen über 150euro auch diese enthalten sein. - ich habe es so verstanden, das man die Wahl der Steuernummerart hat, wenn man z.B. USt-ID hat darf man auch diese verwenden.- wenn dem nicht so ist muss man die normale Steuernummer verwenden (Nummer nach Gewerbeanmeldung)
    dann hast du es richtig verstanden, ist bei mir vorher aber falsch rübergekommen. Man hat ein Wahlrecht entweder die UStID-Nr. anzugeben oder die Steuernummer. Bei bestimmten Leistungen verbietet es der § 19 Abs. 1 S. 4 UStG die UStID-Nr. auf die Rechnung zu schreiben wenn man selbst der leistende Unternehmer ist.

    Und viele Kunden machen mich in letzter Zeit auf das fehlern der Steuernummer aufmerksam - bis sagte mir eine freundin (gelernte steuerfachgehilfin ca. vor 2-3 jahren ausgelernt) das ich diese Steuernummer nicht angeben darf, ich dürfe hööchsten eine USt-ID angeben wenn ich eine hätte.
    die Steuernummer ist dann anzugeben, wenn man keine UStID-Nr. hat. Besitzt man doch eine hat man ein Wahlrecht, wobei es besser ist die UStID-Nr. anzugeben weil mit dieser nicht so viel Unfug getrieben werden kann als mit der Steuernummer.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Junior DirkPP macht alles soweit korrekt
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    Laut Preisangabenverordnung ist sogar ein Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer notwendig (Abmahnfähig). Egal ob Kleinunternehmer o. nicht. Der Hinweis auf den Rechnungen könnte z.B. so aussehen: "alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. die Mehrwertsteuer wird gemäß Kleinunternehmerregelung nicht gesondert ausgewiesen."

    Denn auch die Preise eines Kleinunternehmers enthalten die Mehrwertseuer nur besteht nicht die Pflicht diese an das FA abzuführen. Dafür gibt es dann auch kein Vorsteuerabzug.

  7. #7
    TP-Junior quanme macht alles soweit korrekt
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    oh man ich will mich hier echt nicht dumm stellen aber...

    @sven

    Ok das heißt ich darf keine USt-ID angeben (ich bin die einzige Person in meinem Unternehmen und somit selbst der leistende Unternehmer) <- wenn ich eine USt-ID hätte.

    Das heißte also ich MUSS (bin also verpflichtet) meine ganz normale Steuernummer angeben? Darf Sie also nicht weg lassen (wegen der Datenschutz-Bedenklichkeit/Leichtsinnigkeit oder wie man das beschreiben will) - natürlich nur wenn der Bruttobetrag über 150euro liegt.

    die zuvor erwähnte Freundin sagt nämlich, das ich mich aber genau mit der Angabe der einfachen/normalen Steuernummer, starfbar machen würde - ganz abgesehen von den Nachteilen des Datenschutz.


    Den Link zur Preisverodnung werde ich mir die nächsten Tage nochmal angucken, bin leider diese woche den ganzen tag auf achse, und komme daher jetzt nicht dazu.

    - ganz nebenbei mal, danke für die schnellen, und vor allem guten antworten!
    ich weiß garnicht wie ich mich für sowas bedanken soll. Danke Danke Danke!


    p.s. mit dem Hinweis auf der Rechnung Betreff §19 habe ich nun verstanden
    ich werde mir es nochmal überlegen ob ich es aufliste, denn wenn die leute solange nicht zahlen wollen, bis der hinweis vorhanden ist bringt mir das auch nur mehr ärger, als nötig - allerdings ist die gewissheit gut das man es nicht muss weil es diskriminierent ist - sprich bei härte-fällen, kann ich mir zumindest sicher sein und muss keine bedenken haben.

    -----------------------------------

    @DirkPP

    Den Link zur Preisverodnung werde ich mir die nächsten Tage nochmal angucken, bin leider diese woche den ganzen tag auf achse, und komme daher jetzt nicht dazu.

    Danke aber auch dir für die Info!

    Nur mit Rechnung meinst du nun sicher nicht die Rechnung die ich versende oder? - denn soweit waren wir ja schon das man eben nicht, also auf keinen Fall die MwSt. als Kleinunternhemer nach §19(1) in irgendeiner form ausweisen darf, also auch nicht z.B. (Betrag inkl. 19%MwSt)

  8. #8
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    Ok das heißt ich darf keine USt-ID angeben (ich bin die einzige Person in meinem Unternehmen und somit selbst der leistende Unternehmer) <- wenn ich eine USt-ID hätte.
    das gilt nur für bestimmte Leistungen, siehe § 19 Abs. 1 S. 4 UStG in Verbindung mit § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG. Nur für die in § 14a UStG genannten Leistungen (hat alles mit Lieferungen von Gegenständen in andere EU-Staaten zu tun) gilt dieses Ausweisverbot. Bei allen anderen Leistungen kann man die UStID-Nr. ohne weiteres angeben anstatt der Steuernummer.

    Gruß
    Sven
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  9. #9
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    Zitat Zitat von DirkPP Beitrag anzeigen
    Laut Preisangabenverordnung ist sogar ein Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer notwendig (Abmahnfähig). Egal ob Kleinunternehmer o. nicht. Der Hinweis auf den Rechnungen könnte z.B. so aussehen: "alle Preisangaben enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. die Mehrwertsteuer wird gemäß Kleinunternehmerregelung nicht gesondert ausgewiesen."

    Denn auch die Preise eines Kleinunternehmers enthalten die Mehrwertseuer nur besteht nicht die Pflicht diese an das FA abzuführen. Dafür gibt es dann auch kein Vorsteuerabzug.

    Äh....
    Wenn ich keine Mwst abführe kann ich ja schlecht welche in rechnung stellen! Wer nicht Umsatzsteuer pflichtig ist weist keine aus und führt keine ab!
    Denn wenn du welche ausweist wird der Kunde diese (je nach art der Leistung) sich vom finanzamt wiederholen....

    Also sind alle preise exklusive Mwst... UND die mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen,

    Mfg
    Flo

  10. #10
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    das gilt nur für bestimmte Leistungen, siehe § 19 Abs. 1 S. 4 UStG in Verbindung mit § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG. Nur für die in § 14a UStG genannten Leistungen (hat alles mit Lieferungen von Gegenständen in andere EU-Staaten zu tun) gilt dieses Ausweisverbot. Bei allen anderen Leistungen kann man die UStID-Nr. ohne weiteres angeben anstatt der Steuernummer.

    Gruß
    Sven
    ja ok gut, das habe ich dann soweit auch verstanden, wie ist das aber wenn ich nur innerhalb deutschland verkaufe, meine leistungen anbiete.

    MUSS unbedingt eine Steuernummer auf der Rechnung (wenn ueber 150euro) sein? - ich habe ja keine USt-ID. sondern nur eine Einkommenssteuernummer.

    lieben Gruss
    Bjoern

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