das ist die Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Gruß
Sven
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Auf meiner Rechnung vom Steuerberater für die Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Finanzamt ist u.a. Noch
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die
-augaben aus Gewerbebetrieb §24 Abs. 1 StBGebV
mit aufgeführt. Für was ist diese? oder gehört die für das Finanzamt dazu?
das ist die Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Öhm, deine EÜR machst du selbst, aber die USt.-Erklärung und EkSt.-Erklärung lässt du vom Steuerberater machen???
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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