den Thread habe ich nicht umsonst erstellt und oben angepinnt
http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710
Gruß
Sven
Wie ich in der Wikipedia und hier gelesen habe, gibt es seit 2008 neue Regelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 Euro.
Leider wird unter dem Link nur erklärt wie solche Dinge bei der Bilanzierung behandelt werden. Muss bei der einfachen EÜR ebenfalls ein "Sammelpool" gebildet werden und dieser über 5 Jahre abgeschrieben werden?
Bei mir geht es gerade um einen Bildschrim (etwa 280 Euro) und ich bin total verwirrt wie ich das jetzt mit Easy-Cash&tax buchen soll.
den Thread habe ich nicht umsonst erstellt und oben angepinnt
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Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Da der Monitor ja nicht "selbstständig nutzbar" ist, musst du ihn meines Wissens gemäß AfA-Tabelle abschreiben (also über drei Jahre).
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