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Thema: Ust-Voranmeldung - ein paar Fragen bzgl. EU-Erwerb, EU-Lieferung und Nicht-EU

  1. #1
    TP-Member Kugelfisch macht alles soweit korrekt
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    Ust-Voranmeldung - ein paar Fragen bzgl. EU-Erwerb, EU-Lieferung und Nicht-EU

    Hallo zusammen,

    da ich gerade die erste Ust-Voranmeldung mache und morgen der Abgabetermin ist, würde ich mir gern noch das "Ok" von hier holen, damit ich wenigstens ein gutes Gefühl bei der Abgabe habe

    Hier meine Fragen:

    1.) Lieferungen an ein Unternehmen innerhalb der EU buche ich unter Zeile 21? Die entsprechende Ust ID des Unternehmens hab ich geprüft und auf der Rechnung vermerkt. Kopie (ohne MwSt-Ausweis) und Sendungsnachweis von der Post liegt auch vor (Maxibrief als Einschreiben international). Ist das dann korrekt so? Muss man hier alle 3 Monate eine Sammelmeldung an das Finanz-Ministerium machen, oder ist das nicht (mehr) so?

    2.) Lieferungen an Privatkunden ausserhalb der EU buche ich unter Zeile 24? Es handelt sich dabei um Lieferungen in die Schweiz und Israel. Auch hier hab ich Rechnungskopien (ohne Mwst-Ausweis) und die Nachweise von der Post bzgl. der Lieferung.

    3.) Lieferungen, die ich von anderen Unternehmen aus der EU habe, buche ich in Zeile 34 oder 35? Das ist mir nicht klar, wann ist die Lieferung steuerfrei und wann steuerpflichtig? Oder ist das egal, weil ich eine evtl. zu zahlende Steuer ja gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen kann?


    Vielen Dank!

  2. #2
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
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    Hallo,
    zu Punkt 1: Das sind steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
    und Du musst dafür eine "zusammenfassende Meldung" bis zum 10.Tag
    nach Ablauf des Meldezeitraums (Monat oder Kalendervierteljahr) an
    das BZSt in Saarlouis abschicken. Hier findest Du Näheres.
    (Du musst sie elektronisch abgeben und Dir dafür
    erst mal eine Teilnehmernummer besorgen.)
    zu Punkt 2: weiss ich nicht
    zu Punkt 3:
    Das sind steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, und Du
    musst dafür die deutsche Umsatzsteuer entrichten, kannst sie dafür
    aber als Vorsteuer abziehen.
    Meine Angaben wie immer nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr
    Gruss
    23012

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