ja, wenn die Jahresschuld über 512,-- lag, ist das ganz normal!
Gruß E.
Ich habe gerade meine USt -Bescheid für 2007 bekommen.
Letztes Jahr war ich von der Abgabe zu Voranmeldungen befreit worden und musste nur eine Jahreserklärung abgeben.
Dieses Jahr bekomme ich sogar eine Erstattung.
Jetzt fordert mich das FA auf, wieder Voranmeldungen abzugeben...
Ist das normal?
ja, wenn die Jahresschuld über 512,-- lag, ist das ganz normal!
Gruß E.
Tja, nur hab ich keine Jahresschuld von über 512 € sondern eine Erstattung von 150 € für 2007 bekommen.
Das ist ja, was mich verwundert, warum ich deshalb jetzt wieder Voranmeldungen machen soll...
Oder ist das mittlerweile grundsätzlich so, das man nur noch auf Antrag von der Abgabe von Voranmeldungen befreit wird und nicht mehr automatisch, wenn die Steuerschuld unter 512 € liegt?
Mir ist es ja im Prinzip wurscht, weil am Ende steuerlich das Gleiche rauskommt, aber wenn ich mir die Arbeit alle 3 monate sparen kann, dann ist mir das auch recht![]()
das wundert mich auch etwas, aber einfach mal anrufen und fragen!
Gruß E.
ich denke, die wollen einen antrag haben.
Dazu hätt ich eine passende Frage - wenn man die Voranmeldung nun vierteljährlich macht, wie sieht das dann aus - hat man einen Bogen für das Quartal oder muss schlichtweg jeden Monat einzeln für ein Quartal abschicken?
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
Hallo Boris,
bei Elster kann man auswählen ob monatlich oder vierteljährlich. Hab im Anhang einen Screenshot.
Gruß und schönes Wochenende
Und wie sieht es bei jährlicher Angabe aus? Oder reicht dann hier die ganz normale an Ende des Jahres, die sowieso erfolgen muss?
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
» DevShack - die Website des freien Webentwicklers Boris
Dazu kann ich Dir leider keine sichere Aussage machen. Ich vermute mal dass die reicht, kann es aber nicht sicher sagen!
es gibt monatliche und vierteljährliche VORanmeldungen. Für das ganze Jahr gibt es die USt-Erklärung!
Gruß E.
Ich habe schon Voranmeldungen für ein komplettes Jahr abgegeben.
Ich habe dazu z.B. 2003, 2004, 2005 und letztmals 2006 das Voranmeldeformular ausgefüllt und keinen Monat / kein Quartal angekreuzt. Das habe ich im Januar gemacht da ich für die Jahresmeldung ja Frist bis 10.02. hatte.
Zusammen mit meiner Steuererklärung habe ich dann jeweils 9-12 Monate später die Umsatzsteuererklärung abgegeben.
Und was soll diese vorgehensweise für einen Nutzen haben'?
Erschliesst sich mir überhaupt nicht...
Kann ich Dir auch nicht sagen. Mein damaliger Berater hat mir im ersten Jahr gezeigt wie man das Formular für die Voranmeldung ausfüllt und hat dann gesagt, dass ich mit der EKSt-Erklärung zusammen dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben soll. So habe ich es dann jedes Jahr gemacht bis das Finanzamt mir dann mitgeteilt hat dass ich auf Grund des Umsatzes nun monatlich abgeben müsste. Seither hat sich das Thema erledigt. Die Umsatzsteuererklärung gebe ich nach wie vor zusammen mit der EkSt-Erklärung ab.
Ich wollte hier niemand dazu raten es so zu machen. Ich wollte nur der Aussage, dass man keine Jahres-Voranmeldung abgeben könnte wiedersprechen. Da ich das mehrfach gemacht habe als ich noch jährlich abgeben musste und es das Finanzamt nie gestört hat denke ich auch nach wie vor dass es geht.
Ich habe auch nochmal nachgeschaut. In einem Jahr hatte ich sogar eine Differenz zwischen Voranmeldung und Erklärung von 100 Euro die ich dann nach Abgabe der Erklärung ganz normal erstattet bekommen habe.
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