Hallo ihr lieben (Halb-)Experten!
Ich habe mich jetzt ein paar Stunden durch dieses wirklich tolle Forum gelesen und viele meiner Fragen haben sich geklärt - einige aber nicht. Vielleicht mag mir ja jemand weiterhelfen:
Die Situation: Ich studiere, mache einen 400 Euro Job und habe ein Gewerbe angemeldet, schreibe also auch Rechnungen als selbstständige Grafikerin. Ich bleibe unter 17.500 Euro Umsatz, nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, weise also keine Mehrwertsteuer aus. Jetzt muss ich die gefürchtete Steuererklärung für 2007 machen.
1. Taucht der 400-Euro Job überhaupt irgendwo in der Erklärung auf?
2. Weiß jemand, ob ich in irgendeiner Form die Studiengebühren als Werbungskosten absetzen kann?
3. Mein Gewerbe läuft seit Februar 2007. Ich habe im Okt. 06 einen PC gekauft, den ich jetzt gewerblich nutze. Kann ich ihn absetzen?
4. Ich mache nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese lege ich den Formularen bei. Lege ich dazu (nummeriert?) meine eigenen, gestellten Rechungen oder Rechnungen der von mir gekauften Dinge (z.B. Telefonrechungen, Bürostuhlrechung?) bei, oder keins von beidem?
Sorry, das ist für mich totales Neuland. Falls es eine Rolle spielt: Ich schätze meinen Gewinn für das Jahr (nach Abzug der Ausgaben) etwa auf 6.000 Euro.
Falls jemand Lust hat mich ein bisschen aufzuklären, DANKE schonmal!
Hallo Dorintia,
das war aber schnell! Danke!
Ich habe meine Steuerkarte da abgegeben, denke aber, dass alles pauschal versteuert wird. Am Ende des Jahres bekomme ich eine Jahresabrechnung. Wie mache ich es denn, wenn ich die Lohnsteuerkarte abgegeben habe?
Der ist dann normalerweise nicht pauschal versteuert und du musst den eintragen, anhand der Jahresabrechnung, da stehen alle Werte drin.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo nochmal!
Ich bin mir immernoch unsicher. Habe mir die Abrechnung einmal hervorgeholt:
Es ist ein 'Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2007', den mir meine Chefin mitgegeben hat. Das bedeutet doch, dass die schon die Lohnsteuer gezahlt haben, oder nicht?
Also doch nicht eintragen?
Danke nochmal, ich hoffe ich nerve nicht.
Doch du musst das anhand dieser Bescheinigung eintragen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ok, danke!![]()
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