http://www.gruenderlexikon.de/quittung-583.html
Wieso schreibst Du nicht im anderen Thread weiter?
Hallo Zusammen,
ich beabsichtige demnächst ein Gewerbe zu betreiben, wovon die meisten Einkäufe überwiegend von Privat erfolgen
(u.a. Flohmarkt). Wie hier schon angeschrieben,
http://www.traum-projekt.com/forum/1...vatleuten.html
sollte ich mir eine entsprechende Quittung austellen lassen.
Nun meine Frage, muss die entsprechende Adresse des Verkäufers dort vermerkt werden?
Bin ich verpflichtet mir ggf. einen Ausweis zeigen zu lassen?
Wie verhält es sich rechtlich wenn ich komplett drauf verzichte die Adressdaten zu notieren?
http://www.gruenderlexikon.de/quittung-583.html
Wieso schreibst Du nicht im anderen Thread weiter?
Niemand ne Idee, wo könnte sowas drinstehen? BGB?
Moin,
erstmal Danke für den Link. Habe ich natürlich gelesen.
Dennoch, handelt es sich dabei um einen Zahlungsverkehr zwischen Gewerbetreibende. Zumindest wird hier nicht darauf eingegangen, ob diese Regelung zwischen Gewerbe und Privat variiert.
Darüber hinaus würde ich gerne Wissen, wo entsprechedes Gesetzt vermerkt ist. (Ich versuche natürlich hier auf der sicheren Seite zu sein, ansonsten muss ich da wohl einen Steuerberater befragen, das wollte ich natürlich versuchen zu vermeiden.)
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