Hallo,
so grundsätzlich kannst du dich ja mal durch die entsprechenden FAQ hier lesen... ich denke da steht viel wissenswertes für dich drin.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst (man muss ja nicht) ist deine Rechnung ausgehend vom Bruttobetrag inkl. Versandkosten richtig.
Die Versandkosten berechnest du deinem Kunden weiter - das sind auch deine Einnahmen. Demgegenüber steht das von dir bezahlte Porto am Postschalter - das sind Ausgaben. Deine Ausgaben kannst du in der EÜR von deinen Einnahmen abziehen.


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