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Thema: Umsatzsteuerfrage bei Import Schweiz

  1. #1
    TP-Junior jummi macht alles soweit korrekt
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    Umsatzsteuerfrage bei Import Schweiz

    Hallo zusammen

    ich Bezug auf die Umsatzsteuer hätte ich folgende Frage.
    Ich habe als Kleinunternehmer (Umsatzsteuerfreie Leistungen nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) Ware aus der Schweiz erhalten und von dieser Firma eine Nettorechnung bekommen. Die Ware wurde mir durch eine Spedition zugestellt.

    Mich würde gerne interessieren wie ich die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer den abführen muss.

    Bekomme ich automatisch vom Finanzamt einen Bescheid.

    Den ohne einen Bescheid kann ich dieses ja nicht in meiner Einnahme/Überschuss Aufstellung aufführen. Wie soll ich den die Kosten
    ohne einen Beleg dort aufführen. Den ich muss sie ja als Ausgabe verbuchen und auch in irgendeiner weise bezahlen.

    Oder bekomme ich von der Stelle von der ich meine USt-IdNr. bekommen habe einen Kostenbescheid über die Umsatzsteuer.

    MFG

    Andreas

  2. #2
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    Zitat Zitat von jummi Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen

    ich Bezug auf die Umsatzsteuer hätte ich folgende Frage.
    Ich habe als Kleinunternehmer
    ... nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Das klärt eigentlich alle Fragen dazu.


    (Umsatzsteuerfreie Leistungen nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) Ware aus der Schweiz erhalten und von dieser Firma eine Nettorechnung bekommen. Die Ware wurde mir durch eine Spedition zugestellt.

    Mich würde gerne interessieren wie ich die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer den abführen muss.
    Gar nicht. Als Kleinunternehmer hast Du damit nichts zu tun. Und welche Umsatzsteuer überhaupt - wenn Du eine *Netto*rechnung bekommen hast?

    Bekomme ich automatisch vom Finanzamt einen Bescheid.
    Nö, wozu.

    Den ohne einen Bescheid kann ich dieses ja nicht in meiner Einnahme/Überschuss Aufstellung aufführen.
    Und warum nicht? Du hast doch eine Rechnung.

    Wie soll ich den die Kosten ohne einen Beleg dort aufführen. Den ich muss sie ja als Ausgabe verbuchen und auch in irgendeiner weise bezahlen.
    Ähm -wovon redest Du eigentlich?

    Oder bekomme ich von der Stelle von der ich meine USt-IdNr. bekommen habe einen Kostenbescheid über die Umsatzsteuer.
    Du hast als Klerinunternehmer _nichts_ mit der Umsatzsteuer zu tun. Du nimmst selbst keine ein, Du führst sie also auch nicht ans Finanzamt ab, Du kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

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  3. #3
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    Mit deinem eigenen Status hier hat das überhaupt nichts zu tun - da bringst du gehörig was durcheinander. Du bist nicht berechtigt Nettorechnungen zu erhalten, es sei denn du hast eine USt.-ID und tätigst einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Nur die Schweiz ist ein Drittland somit musst du auf deine Waren ganz normal Einfuhrumsatzsteuer und ggfls. Zoll bezahlen.
    Entweder kommt noch was von der Spedition (mal nachfragen) oder du musst dich an das für sich zuständige Zollamt wenden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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