... nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Das klärt eigentlich alle Fragen dazu.![]()
Gar nicht. Als Kleinunternehmer hast Du damit nichts zu tun. Und welche Umsatzsteuer überhaupt - wenn Du eine *Netto*rechnung bekommen hast?(Umsatzsteuerfreie Leistungen nach Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) Ware aus der Schweiz erhalten und von dieser Firma eine Nettorechnung bekommen. Die Ware wurde mir durch eine Spedition zugestellt.
Mich würde gerne interessieren wie ich die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer den abführen muss.
Nö, wozu.Bekomme ich automatisch vom Finanzamt einen Bescheid.
Und warum nicht? Du hast doch eine Rechnung.Den ohne einen Bescheid kann ich dieses ja nicht in meiner Einnahme/Überschuss Aufstellung aufführen.
Ähm -wovon redest Du eigentlich?Wie soll ich den die Kosten ohne einen Beleg dort aufführen. Den ich muss sie ja als Ausgabe verbuchen und auch in irgendeiner weise bezahlen.
Du hast als Klerinunternehmer _nichts_ mit der Umsatzsteuer zu tun. Du nimmst selbst keine ein, Du führst sie also auch nicht ans Finanzamt ab, Du kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.Oder bekomme ich von der Stelle von der ich meine USt-IdNr. bekommen habe einen Kostenbescheid über die Umsatzsteuer.
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