Gewinn ist der Betrag, der auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wurde.
Mit Brutto und netto hat das wenig zu tun. Es kann sowohl das eine als auch das andere sein. Kommt auf den Fall drauf an.
Gruß
Sven
Was wird dort in das Formular eingetragen , Gewerbesteuererklärung Zeile 17 Gewerbeertrag: Bruttoeinnahmen minus Bruttoausgaben ist Gewinn oder
der Nettoeinnahmen minus Nettoausgaben ist der Gewinn.
Hier werde ich unsicher. Wer kann es mir sagen ?
Danke im voraus.
Gewinn ist der Betrag, der auch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wurde.
Mit Brutto und netto hat das wenig zu tun. Es kann sowohl das eine als auch das andere sein. Kommt auf den Fall drauf an.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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danke Sven, so habe ich auch immer gedacht. Doch ich habe in einem Anleitugsformular gelesen, dass man immer Nettobeträge eintragen soll, deshalb bin ich nun unsicher. Mein Veräusserungsgewinn unterscheidert sich sehr durch die gesmten Betriebsausgabe. Meine Betriebseinnahmen sind mit MWSt 5872,50, ohne 4943,87 und Betriebsausgaben sind mit der VSt 5374,83 ohne 4760,08 €. Trage ich jetzt 497,- oder 174,- ein. Mein EÜR sagt 497,- aus doch sicher bin ich mir nicht da ich ja die MWSt ans Finanzamt abgebe und somit kein Gewinn für meine Tätigkeit bzw. Selbständigkeit ist oder?
Ähm, was willst du bei den Zahlen mit dem Gewerbesteuer-Dingens????
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
wo steht das???Doch ich habe in einem Anleitugsformular gelesen, dass man immer Nettobeträge eintragen soll, deshalb bin ich nun unsicher.
Hier ist die Anleitung zur Gewerbesteuererklärung
http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/...itung_2007.pdf
bei den Zahlen brauchst du keine Gewerbesteuererklärung einreichen, § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV. Allerdings glaube ich nicht, dass du die Gewerbesteuererklärung überhaupt meinst
Naja, die Frage ist doch schon 1000 Mal im Forum beantwortet worden.Trage ich jetzt 497,- oder 174,- ein. Mein EÜR sagt 497,- aus doch sicher bin ich mir nicht da ich ja die MWSt ans Finanzamt abgebe und somit kein Gewinn für meine Tätigkeit bzw. Selbständigkeit ist oder?
Beispiel:
Einkauf 1.190 EUR - Verkauf 2.380 EUR
1. Einkauf
a) Bezahlung Bruttobetrag 1.190 EUR
=> EÜR Zeile 14 bis 42 => 1.000 EUR
=> EÜR Zeile 43 => 190 EUR
b) Erstattung Vorsteuer vom FA
=> EÜR Zeile 8 => 190 EUR
2. Verkauf
a) Vereinnahmung Bruttobetrag 2.380 EUR
=> EÜR Zeile 5 => 2.000 EUR
=> EÜR Zeile 7 => 380 EUR
b) Zahlung USt an FA
=> EÜR Zeile 44 => 380 EUR
In das Formular werden letztlich nur die tatsächlichen Zahlungen eingetragen. Hier ist mehr USt an das Finanzamt zu zahlen, so dass Zeile 44 mit 190 EUR ausgefüllt wird. Würde eine Vorsteuerüberhang vorliegen ist der Saldo (der dem erstatteten Betrag entspricht) in Zeile 8 eingetragen.
Gruß
Sven
Geändert von SvenWeb (31.05.2008 um 10:19 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Als Kleinunternehmer muss man aber keine Gewerbesteuererklärung abgeben, oder?
Geändert von i-m (16.05.2008 um 22:21 Uhr)
siehe Beitrag 5
GrußZitat von Sven
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ha, ha...ich bin neu im Forum deshalb 1000 und 1. Doch vielen Dank, Sven, für das Beispiel es hat mir geholfel, ich habe die Zeile 8 im EÜR Formular nicht richtig gelesen, deshalb. Auf dem FA sagte man mir , ich sollte wieder nach 5 J. eine Gewerbesteuererklärung u.s.w abgeben.
Und nun ergibt sich für mich noch eine Frage, wenn ich auch nicht zur den Kleinunternehmerreglung falle, muss ich Steuern zahlen? Wenn meine Betriebseinnahmen ca. im Jahr 6 000,- € betragen. Es sind keine 17 500,- o. 50 001, oder gilt das nur für die Kleinunternehmerreglung die keine Steuern auf Rechnung ausweisen.
Danke im voraus.
Geändert von Karin-Ella (17.05.2008 um 23:52 Uhr)
Umsatzsteuer wird dann fällig. Mit der Einkommensteuer hat die Kleinunternehmerregelung nichts zu tun.d nun ergibt sich für mich noch eine Frage, wenn ich auch nicht zur den Kleinunternehmerreglung falle, muss ich Steuern zahlen?
deine Betriebseinnahmen sind damit grob gesagt gemeint, die für die Grenze entscheidend sind.Wenn meine Betriebseinnahmen ca. im Jahr 6 000,- € betragen. Es sind keine 17 500,- o. 50 001, oder gilt das nur für die Kleinunternehmerreglung die keine Steuern auf Rechnung ausweisen.
Gruß
Sven
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Zitat:
deine Betriebseinnahmen sind damit grob gesagt gemeint, die für die Grenze entscheidend sind.
meine Betriebseinnahmen? jetzt muss ich wirklich mein "Hirn verrenken.." meine Betriebseinnahmen liegen unter der Reglung 17 500 u.s.w. genauer gesagt 6.487,25 € und an die Finanzkasse zu entrichten 322,87 €.
Wenn es nach der Betriebseinnahme geht, brauchte ich doch keine USt bezahlen, oder?
gibt es noch eine andere Einnahmegrenze?
Gruß
K-E
Geändert von Karin-Ella (18.05.2008 um 15:41 Uhr) Grund: unklar
für die Kleinunternehmerregelung nicht.gibt es noch eine andere Einnahmegrenze?
Wenn deine Betriebseinnahmen dauerhaft unter 17.500 EUR bleiben kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden und hast dementsprechend nahezu überhaupt nichts mit Umsatzsteuer am Hut.
Die Einkommensteuer ist natürlich ein anderes paar Schuhe. Die hat mit der Kleinunternehmerregelung nicht zu tun.
Gruß
Sven
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Was hast du denn auf dem Formular zur steuerlichen Erfassung angekreuzt???
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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