das erhaltene Einstiegsgeld ist steuerfrei und hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Gleiches gilt für das ALG2
Gruß
Sven
Hallo. Ich mache mich derzeit selbständig und erhalte derzeit noch ALGII und Einstiegsgeld von der ARGE.
Muss ich das ALGII und das Einstiegesgeld in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung ganz normal als Einnahme angeben oder vielleicht eher als Fördergeld (zumindest das Einstiegsgeld)? Oder kann man das nicht als Einnhame bezeichnen?
Müssen diese Dinge irgendwo gesondert in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, z.B. in der Anlage GSE?
das erhaltene Einstiegsgeld ist steuerfrei und hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Gleiches gilt für das ALG2
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Muss das ALGII auch nicht im Mantelbogen in Zeile 40 angegeben werden?
Das Finanzamt interessiert sich also auch nicht dafür wie ich meine Selbständigkeit finanziere oder? Z.B. mit Fördergeld, Kredit oder Eigenkapital.
nein, da wird nur ALG1 eingetragen.Muss das ALGII auch nicht im Mantelbogen in Zeile 40 angegeben werden?
wenn du mehrere Jahre dicke Verluste schiebst und ansonsten in saus und braus lebst wird sich das FA schon dafür interessieren. Ansonsten aber eher selten.Das Finanzamt interessiert sich also auch nicht dafür wie ich meine Selbständigkeit finanziere oder? Z.B. mit Fördergeld, Kredit oder Eigenkapital.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Aber so die ersten 11/2 Jahre gibts wahrscheinlich noch keine Rückfragen oder?
Außerdem wollten die das ja ganz am Anfang schon wissen, als Sie die Gewerbeanmeldung bekamen.
Also damit´s hier keine Missverständnisse gibt: Ich habe eine sehr lange Gründungs- und Aufbauphase.
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