eine selbstständige Tätigkeit ist in § 18 EStG geregelt und betrifft in der Regel nur bestimmte Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten, z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und dergleichen.Wie unterscheidet man dan?
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast ist der Sachbereich 44 auszufüllen, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Betrifft die Veräußerung von kompletten Gewerbebetrieben, da es hierfür einen Freibetrag gibt, der anhand dieser Eingabe gesteuert wird. Ist für dich also irrelevant.Zweitens, was hat das mit dem Veräußerungsgewinn auf sich? Wer muss hier was angeben? Für einen "normalen" Selbständigen ist da doch nichts auszufüllen, oder?
Gruß
Sven


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