das ist grds. Pflicht. Wird ja auch in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.Muss man in der Steuerklärung auch seine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungen bei den Sonderausgaben angeben oder ist das freiwillig?
selbstständig und Pflichtbeiträge zur ges. SV? Ist so etwas überhaupt möglich?? Sozialversicherungsrecht ist nicht meine Welt.Und wie ist das wenn man sich gerade selbständig macht, und der Pflichbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Arbeitsamt übernommen wurde.
Gruß
Sven


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