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Thema: Haftungsleistung (Einschreiben) buchen

  1. #1
    TP-Newbie hannisch macht alles soweit korrekt
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    Haftungsleistung (Einschreiben) buchen

    Hallo zusammen,

    folgende Situation: Habe aus 2007 noch ca. 10 nicht eingeholte Forderungen wo ich dem Kunden nicht nachweisen kann, dass das damalige Einschreiben (mit der Ware drin) angekommen ist. Habe also gegenüber der Post Regressansprüche gestellt, die auch bezahlt wurden. Diese Haftungsleistungen sind teilweise höher als die Forderung selber war, z.B. Forderung 12,95 aus 2007, Haftung durch Post 23,80€ in 2008

    Wie kann ich die ganze Situation nun vernüftig verbuchen, also sprich rechne ich das ganze gegeneinander auf, sprich Forderung gegen Zahlung von Post + außerordentlicher Ertrag oder sag ich alte RG´s werden gutgeschrieben (wenn ja wann?) oder vielleicht am Jahresende abgeschrieben und Posterstattung vollständig als außerordentlicher Ertrag in 2008 verrechnet? Und wie sieht es in beiden Situationen mit der USt. aus für die außerordentlichen Erträge?

    Fragen über Fragen. Würde mich sehr über Eure Anregungen freuen.

    Liebe Grüße
    Hannisch

  2. #2
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    Lass' das die Post mal nicht wissen, dass sie mehr Ersatz gezahlt haben als drin war...

    Ich würde die alten Rechnungen mit entsprechendem Vermerk stornieren und die Postersatzleistung jetzt gesondert buchen.

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