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Thema: Bindung an Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach Geschäftsaufgabe/Freiberufler?

  1. #1
    TP-Newbie amenra macht alles soweit korrekt
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    Bindung an Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach Geschäftsaufgabe/Freiberufler?

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage - Ich habe 2004 neben meinem Studium ein Gewerbe angemeldet und darüber diverse IT-Dienstleistungstätigkeiten verbucht. Ich habe bewusst auf die Kleinunternehmerregellung verzichtet und somit auch Vorsteuer geltend gemacht. 2006 hatte ich schon fast keine Umsätze mehr und zum 31.12.2006 habe ich das Gewerbe dann auch abgemeldet.

    Jetzt habe ich eine Tätigkeit als Tutor für ein Fernstudium übernommen und sollte dafür eine Rechnung erstellen, was ich auch gemacht habe. Dort habe ich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. (Allerdings auch nicht bewusst darauf hingewiesen, dass ich es nicht getan habe - Was dann ja glaube ich in jedem Falle irgendwie falsch ist)

    Prinzipiell frage ich mich nun, ob ich mit dieser Tätigkeit, die ja nicht wirklich etwas mit dem damaligen Gewerbe zu tun hat verpflichtet bin Mehrwertsteuer einzuziehen (weil noch an die Option von damals gebunden) und somit einen "großen" Fehler gemacht habe. Gleichzeitig habe ich bisher noch kein Gewerbe dafür angemeldet, sondern ich sah mich eigentlich eher als Freiberufler in dieser Tätigkeit (Ich habe ein abgeschlossenes Universitäres Bachelorstudium, in kürze - bis Ende des Jahres - kommt der Master hinzu).
    Hinzu kommt ja, dass ich mein Gewerbe zwischenzeitlich komplett aufgegeben habe.

    Dass ich jetzt auch noch eine 150€ (Klein-)Rechnung für eine Auftragsprogrammierung irgendwie abrechnen muss verkompliziert die Sache auch noch....

    Irgendwie habe ich hier bei einigen Dingen vorab zu wenig Nachgedacht - Vielleicht hat hier jemand ein paar Tipps für mich?

    Meine Kernfragen wären also:
    A: Gilt die Bindungsfrist auch bei zwischenzeitlicher Geschäftsaufgabe und gänzlich anderer Tätigkeit?
    B: Muss ich eine Gewerbe dafür anmelden oder mich dem Finanzamt irgendwie vorab als Freiberufler outen?

    Viele Grüße,
    Sebastian

  2. #2
    TP-Newbie amenra macht alles soweit korrekt
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    Eine kleine Ergänzung, da ich nicht weiß ob das wichtig ist:

    Ich habe nebenher mit einem Kommilitonen vor 2 Jahren eine GbR gegründet, worüber wir Hosting-Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer abrechnen - Die erweiternde Frage ob dieses optieren auf mich als Einzeperson durchgreift ist der Ausgangsfrage ja sehr ähnlich, da dies hier im Prinzip ja nichts mit meiner Tutorentätigkeit zu tun hat.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Jetzt habe ich eine Tätigkeit als Tutor für ein Fernstudium übernommen und sollte dafür eine Rechnung erstellen, was ich auch gemacht habe. Dort habe ich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. (Allerdings auch nicht bewusst darauf hingewiesen, dass ich es nicht getan habe - Was dann ja glaube ich in jedem Falle irgendwie falsch ist)
    wenn du in 2004 optiert hast bindet dich dies 5 Jahre lang. Das Abmelden des Gewerbes und jetzt die neue Tätigkeit wird das FA nicht interessieren, da Einkommensteuer und Umsatzsteuer getrennt zu betrachten sind. Es wird es als 1 Unternehmen betrachten und somit USt für diese Tutorentätigkeit verlangen. Es hätte also USt ausgewiesen werden.

    Ich habe nebenher mit einem Kommilitonen vor 2 Jahren eine GbR gegründet, worüber wir Hosting-Dienstleistungen mit Mehrwertsteuer abrechnen - Die erweiternde Frage ob dieses optieren auf mich als Einzeperson durchgreift ist der Ausgangsfrage ja sehr ähnlich, da dies hier im Prinzip ja nichts mit meiner Tutorentätigkeit zu tun hat.
    bei der GbR ist es wieder etwas anderes, da diese selbst ein Unternehmen ist (BGH-Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit). Die GbR ist also getrennt von deiner Person zu betrachten.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Question

    Hab einen ähnlichen Fall:

    2005 zusammen mit einem Kollegen eine GbR gegründet und nach 6 Monaten abgemeldet. Dabei haben wir bewußt auf die Kleinunternehmerregelung verzichet.

    2007 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

    Kann das Probleme geben? Muss man irgendwas spezielles beachten?

  5. #5
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Steht doch in Svens letztem Post drin. Die GbR ist von dir als Einzelunternehmen getrennt zu betrachten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Ich hab das schon gelesen, wollte nur sicher gehen und fragen ob man etwas beachten muss? Nicht, dass manche FA sich querstellen und eine eigene Meinung oder Vorschriften dazu haben.

  7. #7
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    Dann frag doch dort nach...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    wenn du in 2004 optiert hast bindet dich dies 5 Jahre lang. Das Abmelden des Gewerbes und jetzt die neue Tätigkeit wird das FA nicht interessieren
    Hey ho,

    ich will dir ja nicht widersprechen ... muss es aber :-)

    Ich habe 2004 ein Gewerbe angemeldet und auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. 2006 wollte ich diese wieder in Anspruch nehmen (wenig Umsatz/Gewinn - keine Anschaffungen) und habe beim Finanzamt angefragt, ob das möglich ist. Die nette Frau hat mir mitgeteilt, dass der Verzicht an das Gewerbe gekoppelt ist.

    Ich hab also mein Gewerbe abgemeldet und mit einer neuen Tätigkeit wieder angemeldet (vorher: Installation von Hardware, nachher: Anwendungsentwicklung) und habe die Kleinunternehmerregelung beantragt und diese wiedererlangt.

    Hab ich sogar schriftlich vom FA bekommen

    Grüße

  9. #9
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    dann hat die Dame Umsatzsteuer und Einkommensteuer vermischt und das darf man nicht. Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen egal wie viele Gewerbe man hat und die Unternehmereigenschaft ist unabhängig von der gewerblichen Tätigkeit zu betrachten.

    Wenn die Dame meinte, dass mit der Gewerbeanmeldung auch gleichzeitig die Unternehmereigenschaft entfällt, so sollte sie mal in die Richtlinien schauen.

    Gruß
    Sven
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  10. #10
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Jjoa, mag ja alles sein, aber ich mach mir da keinen Streß :-) Ich hab das schriftlich mit Rechtsbehelf, Unterschrift und Stempel und deshalb gehe ich davon aus, dass das schon so seine Richtigkeit hat.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Dann zieh nach Möglichkeit nicht um... vielleicht sieht sowas ein anderes FA völlig anders.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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