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Thema: kurze Frage ESE: Anlage GSE für GbR?

  1. #1
    TP-Newbie martthie_08 macht alles soweit korrekt
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    kurze Frage ESE: Anlage GSE für GbR?

    bin gerade dran die Steuererklärung 2007 für unsere freiberufliche GbR zu machen - eine kurze Frage, muss ich für die GbR selbst auch die Anlage GSE ausfüllen?

    Bis dato habe ich den Hauptvordruck und Anlagen FB und FE 1 berücksichtigt. Bei meiner persönlichen Steuererklärung taucht dann entsprechend der Ertrag von der GbR in der Anlage GSE Feld 39 ein, das ist klar.

    Besten Dank, Marten

  2. #2
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    eine kurze Frage, muss ich für die GbR selbst auch die Anlage GSE ausfüllen?
    nein, nur beim Gesellschafter

    Bei meiner persönlichen Steuererklärung taucht dann entsprechend der Ertrag von der GbR in der Anlage GSE Feld 39 ein, das ist klar.
    39? Du meinst Feld 58 bzw. Zeile 36. Auch wenn die gesonderte und einheitliche Feststellung noch nicht erfolgte wird der Gewinn dort eingetragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie martthie_08 macht alles soweit korrekt
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    klasse, danke für die prompte Antwort.

    Ich meinte eigentlich Zeile 39, dachte immer dass GbR Einnahmen zu den Einkünften aus Gesellschaften gehören. Sicher, dass das in Zeile 36 zu den Einkünften lt. gesonderter Feststellung gehört?

    Viele Dank und Grüße, Marten

  4. #4
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    in Zeile 39 steht etwas von Einkünften von Gesellschaftern von § 15b EStG und ähnlichen Modellen (z.B. § 2b EStG). Der alte § 2b EStG und die neue Vorschrift § 15b EStG sind Verlustausgleichsbeschränkungen für Kommanditisten von bestimmten Steuersparmodellen wie zum Beispiel Schiffs-, Solar-, Medienfonds, etc.
    Die sind gesondert aufzuführen weil bestimmte Prüfungen dafür erforderlich sind.

    In der Regel werden normale Gewinneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Zeile 36 eingetragen. Alternativ würde auch Zeile 37 funktionieren.

    Gruß
    Sven
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