nein, nur beim Gesellschaftereine kurze Frage, muss ich für die GbR selbst auch die Anlage GSE ausfüllen?
39? Du meinst Feld 58 bzw. Zeile 36. Auch wenn die gesonderte und einheitliche Feststellung noch nicht erfolgte wird der Gewinn dort eingetragen.Bei meiner persönlichen Steuererklärung taucht dann entsprechend der Ertrag von der GbR in der Anlage GSE Feld 39 ein, das ist klar.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren