Standardfrage: Bilanz oder EÜR?
Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der Gewerbesteuer bzw. der Gewerbesteuerrückstellung:
1) laut Gewerbesteuerbescheid vom September 2007 wurden eine Veranlagung für 2006 (2.062,56 €, fällig Oktober 2007) und eine Anpassung für 2007 (2.063,00 €, fällig November 2007) festgelegt. Die Vorauszahlungen im Jahr 2007 beliefen sich auf insgesamt 2.707,00 €. Wie können diese Zahlungen verbucht werden? Die Vorauszahlungen gehen auf das SKR04 Konto 7610 für Vorauszahlungen. Was ist mit den anderen beiden Zahlungen? Wo werden diese verbucht?
2) Wie verhält es sich mit der Gewerberückstellung? Und wie wird diese berechnet (5/6 von der Gewerbesteuer, also ca. 1.719,00 €?) bzw. verbucht?
3) Da der Gewinn 2007 höher war als im Vorjahr käme eine Gewerbesteuer in Höhe von ca. 6.700 € heraus. Kann man eine entsprechende Gewerbesteuerrückstellung als gewinnmindernd buchen?
Vielen Dank im Voraus und ein sonniges Wochenende (allerdings nicht hier...),
Stefan
Standardfrage: Bilanz oder EÜR?
Hups, sorry...Bilanz
Hallo,
die GewSt-Nz 2006 müsste ja schon als Rückstellung in der EB-Bilanz 1.1.2007 stehen: also dort hinbuchen und die in 2007 gezahlte VZ gehört auf das Vz-Konto.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird die GewSt-belastung 2007 berechnet und gebucht - das sollte dann der Stb machen!
Gruß E.
Erst mal schönen Dank für die Antwort.
In der Eröffnungsbilanz für 2007 steht keine Rückstellung weil ich erst seit Anfang 2007 bilanzieren "darf" und der Gewerbesteuerbescheid ja erst vom September 2007 ist. Also die Veranlagung für 2006 auch auf das Vz.-Konto?
Die Bestimmung der Gewerbesteuer für 2007 (vor Berücksichtigung einer Rückstellung, also Berücksichtigung des reinen Jahresüberschuß) auf Basis des Gewerbeertrages bekomme ich schon hin, beläuft sich auf ca. 6.700 €. Die Frage ist wie wird für 2007 eine Gewerberückstellung berechnet und verbucht? Entspricht die Höhe der Rückstellung 5/6 der Gewerbesteuer für 2007 (6.700 € - Vorauszahlungen und davon 5/6)?
LG, Stefan
http://www.com-design.org/gruenderin...4/lk4_30a2.htm
oder alternativ die Divisormethode
http://www.steuern-online.de/rechner...uer/index.html
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
wenn Sie erst ab 2007 bilanzieren, hätten Sie zum 1.1.2007 eine Eröffnungsbilanz erstellen müssen, in der alle Forderungen, Verbindlichkeiten, das Analgevermögen und das Kapital ausgewiesen sind. Vermutlich müssen Sie das noch nachholen! Und dann gehört auch die GewSt 2006 hinein!
E.
Schönen Dank für Eure Hilfe. Eine Frage habe ich noch: Ist da die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe gilt die Gewerbesteuerrückstellung die ich für 2007 verbuche noch als Betriebsausgabe abziehbar?
Gruß, Stefan
Hallo!
Da die Gewerbesteuer im VZ 2007 noch als Betriebsausgabe berücksichtigt wird, ist die Rückstellung noch als Aufwand, eine Erstattung als Ertrag zu behandeln.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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