Für den Kleinunternehmer ändert sich an seiner Rechnungsstellung gar nichts.
Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen bezüglich einer künstlerischen Tätigkeit in einem EU Land.
Angenommen ein Kleinunternehmer erbringt in einem EU Land eine künstlerische Tätigkeit...
Welche Hinweise müssen auf der Rechnung stehen?
Wie und mit welchem Konto werden diese Erlöse in der Buchhaltung verbucht?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten??
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Für den Kleinunternehmer ändert sich an seiner Rechnungsstellung gar nichts.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
und wie schaut es mit der Buchung aus??
Wird der Erlös den der Künstler im EU Land gemacht hat genauso in die EÜR aufgenommen wie wenn es eine künstlerische Tätigkeit im Inland wäre??
Geändert von ChrisP (18.05.2008 um 21:30 Uhr)
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