Hallo!
Hier handelt es sich um eine Fremdleistung, die als Aufwand berücksichtigt werden muss. Diese fließt also voll in die Gewinnermittlung ein.
Abzuschreiben gibt es hier nichts!
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Dienstleistungen:
Konkret geht es um eine Beratungsleistung, die ich in Bezug auf meinen Online-Shop erhalten habe (Konzeptionierung, Beratung bei Implementierung).
Der Betrag liegt bei circa 400 EUR brutto. Können diese Aufwendungen für die Steuererklärung 2007 direkt voll abgeschrieben werden (GWG) oder muss ich diese über einen Zeitraum X abschreiben?
Danke und Gruß!
Hallo!
Hier handelt es sich um eine Fremdleistung, die als Aufwand berücksichtigt werden muss. Diese fließt also voll in die Gewinnermittlung ein.
Abzuschreiben gibt es hier nichts!
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
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