+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr ändern

  1. #1
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2007
    Beiträge
    10

    Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr ändern

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Ich habe mich Anfang 2008 selbständig gemacht und das läuft alles besser als erwartet. Jetzt habe ich allerdings das "Problem" das es sein kann, dass ich in 2008 bereits statt wie angegeben, aus der Kleinunternehmerregelung raus fallen könnte (ich kann nur schätzen) und eigentlich will ich das jetzt auch, da ich mir gerne meine für die Investitionen (Möbel ect.) und auch für die Gewerberäume gezahlte MwST zurückholen würde. Kann man dies Rückwirkend zum Beginn des Gewerbes also Januar 2008, beim Finanzamt beantragen, oder muss ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung "leben"?

    Meine MwSt die ich abführen müsste, könnte ich nachträglich reinholen, dass wäre nicht das Problem.

    Viele Grüße
    Iris
    Geändert von iris1974 (29.05.2008 um 12:25 Uhr)

  2. #2
    TP-Senior massi macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Feb 2007
    Ort
    München
    Beiträge
    177
    Ich frage mich immer wieder, wieso man sich in solchen Fällen nicht direkt an das Finanzamt wendet und nachfragt..

    Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Wenn deine Schätzung vom Anfang seriös war macht es m. E. auch nichts, wenn Du über die Grenze drüber kommst, ab 2009 musst Du dann halt zur Regelbesteuerung umschwenken. Im Gesetzt steht "der voraussichtliche Umsatz" im laufenden Jahr, nicht der tatsächliche.

  4. #4
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2007
    Beiträge
    10
    Hallo,

    ja aber im Grunde möchte ich es ja auch gerne ändern und ich glaube, dass ist nicht so einfach?

    Viele Grüße Iris

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Du musst dann halt rückwirkend zum 1.1. auf alle Rechnungen Umsatzsteuer abführen und kannst dafür dann auch rückwirkend Vorsteuer geltend machen.

  6. #6
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Terra Zuarin
    Beiträge
    104
    Zitat Zitat von massi Beitrag anzeigen
    Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.
    Moin,

    habe es selbst letztes Jahr rückwirkend gemacht. War zum Finanzamt hin, kurz ein Formular unterschrieben und fertig.
    Mache es lieber eher als später, denn je länger Du wartest, desto mehr Rechnungen mußt Du nachträglich korrigieren. *sch....arbeit*


    Gruss

    kein_Nick
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
    ************************************
    if ($ahnung == 0) {read FAQ; use SEARCH; use KristallGOOGLE; } else { use brain; make post; }
    ***********************************

  7. #7
    TP-Junior iris1974 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2007
    Beiträge
    10
    Hallo,

    super Danke, der Grund, warum ich erst hier gefragt habe ist, dass ich ja nicht genau weiß, wie die da reagieren, aber wenn das bei Dir ging, dann wird es bei mir sicher auch gehen.

    Denn das man von Umsatzsteuerpflicht auf Kleinunternehmerregelung gehen kann, habe ich gelesen, umgekehrt aber leider nicht.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Iris

  8. #8
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    Aug 2007
    Ort
    Terra Zuarin
    Beiträge
    104
    Wenn Du erstmal für die Umsatzsteuerpflicht optiert hast, dann bist 5 Jahre daran gebunden, d.h. wenn es in zwei Jahren nicht mehr so prall läuft, kannst Du nicht zur Kleinunternehmerregelung zurück.
    Aber jenachdem was man macht, lohnt sich diese sowieso nicht wirklich. Wenn man viel Ware oder Arbeitsmittel (als Handwerker) kauft, dann ist die Umsatzsteuerpflicht schon besser.


    Gruss

    kein_Nick
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
    ************************************
    if ($ahnung == 0) {read FAQ; use SEARCH; use KristallGOOGLE; } else { use brain; make post; }
    ***********************************

  9. #9
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.886
    Ich würde da mal noch abwägen... wenn du jetzt - wie von kein_Nick schon geschrieben - ab 2008 freiwillig zur Regelbesteuerung optierst, bist du daran 5 Jahre gebunden.
    Bist du nach deinen Umsätzen ab 2009 regelbesteuert, gilt diese Bindung nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Zitat Zitat von kein_Nick Beitrag anzeigen
    Mache es lieber eher als später, denn je länger Du wartest, desto mehr Rechnungen mußt Du nachträglich korrigieren. *sch....arbeit*
    Wie schon geschrieben besteht an sich erst mal gar keine Notwendigkeit zum Wechsel zur Regelbesteuerung vor dem 1.1.2009.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51