Ich frage mich immer wieder, wieso man sich in solchen Fällen nicht direkt an das Finanzamt wendet und nachfragt..
Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich habe mich Anfang 2008 selbständig gemacht und das läuft alles besser als erwartet. Jetzt habe ich allerdings das "Problem" das es sein kann, dass ich in 2008 bereits statt wie angegeben, aus der Kleinunternehmerregelung raus fallen könnte (ich kann nur schätzen) und eigentlich will ich das jetzt auch, da ich mir gerne meine für die Investitionen (Möbel ect.) und auch für die Gewerberäume gezahlte MwST zurückholen würde. Kann man dies Rückwirkend zum Beginn des Gewerbes also Januar 2008, beim Finanzamt beantragen, oder muss ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung "leben"?
Meine MwSt die ich abführen müsste, könnte ich nachträglich reinholen, dass wäre nicht das Problem.
Viele Grüße
Iris
Geändert von iris1974 (29.05.2008 um 12:25 Uhr)
Ich frage mich immer wieder, wieso man sich in solchen Fällen nicht direkt an das Finanzamt wendet und nachfragt..
Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.
Wenn deine Schätzung vom Anfang seriös war macht es m. E. auch nichts, wenn Du über die Grenze drüber kommst, ab 2009 musst Du dann halt zur Regelbesteuerung umschwenken. Im Gesetzt steht "der voraussichtliche Umsatz" im laufenden Jahr, nicht der tatsächliche.
Hallo,
ja aber im Grunde möchte ich es ja auch gerne ändern und ich glaube, dass ist nicht so einfach?
Viele Grüße Iris
Du musst dann halt rückwirkend zum 1.1. auf alle Rechnungen Umsatzsteuer abführen und kannst dafür dann auch rückwirkend Vorsteuer geltend machen.
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Hallo,
super Danke, der Grund, warum ich erst hier gefragt habe ist, dass ich ja nicht genau weiß, wie die da reagieren, aber wenn das bei Dir ging, dann wird es bei mir sicher auch gehen.
Denn das man von Umsatzsteuerpflicht auf Kleinunternehmerregelung gehen kann, habe ich gelesen, umgekehrt aber leider nicht.
Vielen Dank und viele Grüße
Iris
Wenn Du erstmal für die Umsatzsteuerpflicht optiert hast, dann bist 5 Jahre daran gebunden, d.h. wenn es in zwei Jahren nicht mehr so prall läuft, kannst Du nicht zur Kleinunternehmerregelung zurück.
Aber jenachdem was man macht, lohnt sich diese sowieso nicht wirklich. Wenn man viel Ware oder Arbeitsmittel (als Handwerker) kauft, dann ist die Umsatzsteuerpflicht schon besser.
Gruss
kein_Nick
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Ich würde da mal noch abwägen... wenn du jetzt - wie von kein_Nick schon geschrieben - ab 2008 freiwillig zur Regelbesteuerung optierst, bist du daran 5 Jahre gebunden.
Bist du nach deinen Umsätzen ab 2009 regelbesteuert, gilt diese Bindung nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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