Logisch.
Hallo zusammen,
wie weise ich eigentlich nach, das ich einen Artikel per Nachnahme angenommen habe? Bei Bankeinzug/Kreditkarte steht das ja auf den Auszügen.
Muss ich mir da explizit eine Quittung vom Postmann geben lassen, oder?...
Vielen Dank
Logisch.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Habe mal gehört, dass auch der Umschlag als Beleg gilt, da Du diesen ja nicht bekommst ohne zu zahlen...
yep, ich knibbele in den (sehr seltenen) Fällen einer NN auch einfach den "Beleg" vom Paket ab und klebe/tuckere den als Zahlbeleg an die Rechnung, fertig
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