also in Deutschland ausgeführtJetzt die Frage: die Übersetzung wird ja in Deutschland erledigt.
ist hier ja nicht der FallLaut § 3a Absatz 3 UStG heißt es aber "Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist statt dessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend."
Also gilt ganz normal § 3a Abs. 3 S. 1 UStG und somit dort, wo der LE sein Unternehmen betreibt.
=> Polen, somit in D nicht steuerbar
aber, da sonstige Leistung ist § 13b UStG zu beachten
Gruß
Sven

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