Nein
Hi,
die Umsatzsteuer-Zahlungen ans Finanzamt kann man ja bekanntlicherseits in der EÜR als Betriebsausgabe geltend machen.
Wie sieht es aber mit der Einkommenssteuer-Zahlung aus, ist es da auch genauso möglich?
Nein
zum Selbernachlesen:
§ 12 Nr. 3 EStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
danke, wie sieht es aber bei der Gewerbesteuer aus?
Hier müsste doch ein Abzug möglich sein, da diese Steuern direkt mit dem Unternehmen zusammenhängen?
Korrigiert mich... aber wenn man in Bereiche kommt Gewerbesteuer zahlen zu müssen, sollte man dann nicht langsam die EÜR ad acta legen...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, denn bei einem Gewerbeertrag in Höhe von 30.000.-- € zahlt man schon Gewerbesteuer, kann aber trotzdem noch eine EÜR aufstellen, da die Buchführungspflicht aufgrund rein steuerlicher Vorschriften (die abgeleitete Buchführungspflicht) erst ab einem Gewinn von 50.000.--greift (§ 141 AO)
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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"Niveau ist keine Tagescreme!"
Yepp, die Bilanzierung ist erst ab 50.000 Euro Gewinn Pflicht, das sind jedoch Bereiche wo man als 1-Mann Firma schwer vordringen kann und wenn doch: dann sind die Kosten für den Steuerberater auch egal.
EÜR und Bilanzierung sind schon zwei große Unterschiede, ich als Hobby-Buchhalter würde letzteres nicht mehr schaffen, ich bin froh das es die EÜR gibt. Deswegen würde ich auch nie eine GmbH gründen da dann der Steuerberater sozusagen Pflicht wird (es sei denn man macht soviel Gewinn das einem diese Kosten wurscht sind).
Ich glaube ich muss mich korrigieren:
Ab 2008 sollte doch der Gewerbesteuerfreibetrag von EUR 24.500,- auf EUR 50.000,- angehoben werden, aber ich glaube diese Änderung wurde zurückgenommen?
siehe: http://www.rentas-ts.de/index.php?id=update
Ist das richtig das ab 2008 der GSt. Freibetrag bei EUR 24.500,- bleibt?
Update: habe was verwechselt, der GSt. Freibetrag bleibt bei EUR 24.500,- nur die Bilanzierungspflicht steigt von EUR 30.000,- auf EUR 50.000,-
Ich habe zu diesem Thema heute folgenden neuen Artikel gelesen: http://www.handelsblatt.com/finanzen...6605150-4.html
Zitat: "Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die Gewerbesteuer zahlen müssen, können diese pauschaliert bei der Einkommensteuererklärung absetzen."
Wie ist das genau gemeint, die Gewerbesteuer hat doch seit 2008 nichts in der EÜR zu suchen, oder gibt es da wieder eine neue Änderung?
Wo genau in der Steuererklärung kann man denn die Gewerbesteuer steuermindernd hineinschreiben?
Da die gewerblichen Einkünfte mit Gewerbesteuer UND mit Einkommensteuer belastet sind bzw. diesen Steuern unterliegen, bekommt man auf der Einkommensteuerebene eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Enkommensteuer. Steht in Paragraph 35 EStG.Dass die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, hat nichts mit der oben genannten Anrechnung zu tun. Die Nichtmehrabzugsfahigkeit der Gewerbesteuer hat ja die Insichabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bzw. die Minderung der eigenen Bemessungsgrundlage betroffen, aber die Anrechnung besteht weiterhin. Die Anrechnung wurde in 2008 angepasst, auchwg. der Nichtmehrabzugsfahigkeit der Gewerbesteuer.In der Anlage G Sind die Angaben einzutragen. Musst aber selber suchen.
Gruss
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