So etwas nennt man Organschaft... das geht, allerdings kannst du die gewerblichen Erstattungsbeträge auch mit der Zahllast deiner selbstständigen Tätigkeit erst auf deinem Konto saldieren.
Pass allerdings auf, dass die beiden Unternehmen nicht als ein Betrieb gewertet werden, denn dann wirst du für deine freiberufliche Tätigkeit Gewerbesteuer zahlen müssen...


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