wie so oft ist hier die Antwort: Kommt drauf anNun weiß ich nicht, darf ich die Notebooks nur jeweils zu 50% abschreiben, wegen der Annahme von Privatnutzung? Das wären dann ja 307,50€ und das würde nach der Regelung in 2007 (<450,-€) direkt abgesetzt werden und ich könnte mir das abschreiben sparen, oder?
Bei einer Familie mit 5 Kindern und einem PC, der für die selbstständigkeit genutzt wird ist die Glaubwürdigkeit einer 100%igen Nutzung sicherlich niedriger als bei einer Nutzung im Büro außerhalb der eigenen Wohnung mit Zweit-PC in Privaträumen.
Beim Kindergeld bei mir meinten die Korinthenkacker der Familienkasse von mir ein PC-Fahrtenbuch zu verlangen.
Eine Behandlung als GWG kommt nicht in Betracht. Bei der Einlage ins Betriebsvermögen gilt entweder ganz oder gar nicht. Mit entsprechender anteiliger Korrektur der AfA bei vollständiger Einlage.
Wenn ein 2. PC vorhanden ist sehe ich jedoch die geringsten Probleme bei einem Gewerbetreibenden diesen zu 100 % anzusetzen.
Gruß
Sven


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