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Thema: Zeitwert so richtig?

  1. #1
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Zeitwert so richtig?

    Da bin ich nochmal und diesmal in konstruktiver Ausführung

    Ich habe im Juni letzten Jahres zwei Notebooks gekauft. Der Preis des Notebooks war jeweils 699,-€.

    Mein Gewerbe habe ich Anfang Oktober eröffnet. Ich hab nun rausgefunden, dass man bei Notebooks von 3% Wertverlust pro Monat ausgeht. Das wären dann ja pro Notebook:

    3% von 699,- => ca 21,-€
    Juni - Oktober sind 4 Monate, also 84,-€ Wertverlust pro Notebook, der Zeitwert wäre nun also 615,-€.

    Nun weiß ich nicht, darf ich die Notebooks nur jeweils zu 50% abschreiben, wegen der Annahme von Privatnutzung? Das wären dann ja 307,50€ und das würde nach der Regelung in 2007 (<450,-€) direkt abgesetzt werden und ich könnte mir das abschreiben sparen, oder?

    Grüße

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nun weiß ich nicht, darf ich die Notebooks nur jeweils zu 50% abschreiben, wegen der Annahme von Privatnutzung? Das wären dann ja 307,50€ und das würde nach der Regelung in 2007 (<450,-€) direkt abgesetzt werden und ich könnte mir das abschreiben sparen, oder?
    wie so oft ist hier die Antwort: Kommt drauf an

    Bei einer Familie mit 5 Kindern und einem PC, der für die selbstständigkeit genutzt wird ist die Glaubwürdigkeit einer 100%igen Nutzung sicherlich niedriger als bei einer Nutzung im Büro außerhalb der eigenen Wohnung mit Zweit-PC in Privaträumen.

    Beim Kindergeld bei mir meinten die Korinthenkacker der Familienkasse von mir ein PC-Fahrtenbuch zu verlangen.

    Eine Behandlung als GWG kommt nicht in Betracht. Bei der Einlage ins Betriebsvermögen gilt entweder ganz oder gar nicht. Mit entsprechender anteiliger Korrektur der AfA bei vollständiger Einlage.

    Wenn ein 2. PC vorhanden ist sehe ich jedoch die geringsten Probleme bei einem Gewerbetreibenden diesen zu 100 % anzusetzen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    ok, da ich noch einen Workstation-PC habe, kann ich die Notebooks wohl geschäftlich anbringen.
    Ich werd die beiden Notebooks in das Anlageverzeichnis übernehmen und linear mit jeweils 205,-€ im Jahr abschreiben.

    Grüße

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