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Thema: Jahresumsatzsteuererklärung

  1. #1
    TP-Newbie redone macht alles soweit korrekt
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    Jahresumsatzsteuererklärung

    Hallo zusammen,

    ich habe da eine Frage zur Abgabe der Jahresumsatzsteuererklärung.
    Bei Ist-Versteuerung ist die Abgabe der Umsatzsteuer ja einzutragen wenn das Geld fließt. Hieße in der Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr das ich die Umsatsteuer für den Monat Dezember im drauf folgenden Jahr Januar entrichte.
    Somit fehlt in der Erklärung die Zahlung für Dezember und ich müßte diese dann doppelt zahlen oder habe ich da einen Denkfehler ?
    Die Zahlung für Dezember im Januar kann ich ja erst im drauffolgenden Jahr wieder in die Erklärung einsetzen aber doch nicht die doppelt Zahlung für Dezember ?

    Steh da etwas auf dem Schlauch
    Thoren

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Die von dir eingenommene oder bezahlte USt. wird entsprechend des Geldflusses eingetragen.
    Die Zahlungen und Erstattungen an/vom FA eben auch, man muss das beides etwas trennen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo!

    In deinem Fall sind die Umsatzsteuer/Vorsteuer je nach Geldfluß in der EÜR zu berücksichtigen.

    FÜr die Umsatzsteuerjahreserklärung musst Du jedoch als Vorauszahlungen die für das ganze Jahr ansetzen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  4. #4
    TP-Member Gert 3 macht alles soweit korrekt
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    Wenn die Umsatzsteuervorauszahlung Dez. 07 bis 10.1. 08 bezahlt worden ist, ist sie in der EÜR 2007 zu berücksichtigen, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Ausgabe handelt.
    S. § 11 Abs. 2 EStG.
    Gruß aus dem Rheinland

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