In 2007 ist noch ein separates GWG-Verzeichnis zu führen, in dem alle GWG eingetragen werden, deren Nettoanschaffungskosten 60 EUR übersteigen.
In der EÜR würde ich deshalb alles unter 60 EUR in die jeweilige Zeile (Arbeitsmittel, Bürobedarf etc.) eintragen und die GWG zwischen 60 und 410 EUR in Zeile 23.
Gruß
Sven


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