Das ist ungewöhnlich. Eigentlich sollten TänzerInnen als Freiberufler gelten. Aber das wird sich jetzt nicht mehr ändern lassen.
Ja, aber Du musst Dein Tätigkeitsfeld entsprechend erweitern lassen.aber wie sieht es jetzt aus, wenn ich ein Internetshop (Kleinunternehmen) eröffnen will?
Werde ich einen neuen Gewerbeschein bekommen, weil es ja nichts mit dem Tanzen zu tun hat?! Oder läuft der Shop über den gleichen Gewerbeschein?
Versteuert (Einkommensteuer) wird Dein _gesamtes_ Einkommen, komplett. Egal woher.Wie werden die Steuer abgerechnet, zusammen oder getrennt
Welche "Steuergrenze"? Es gibt keine "Steuergrenze für zwei Gewerbe".und wie hoch liegt dann die Steuergrenze für zwei Gewerbe????
Falls Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ändert sich nichts. 17.500 Euro maximaler jährlicher Umsatz, wenn Du auch dauerhaft Kleinunternehmerin bleiben willst.
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