Original geschrieben von Madin
Der Gewerbeschein wurde auf meinen Vater ausgestellt. Er ist Arbeitstätig. Muss er irgendwie meine Einnahemen die ich mit meiner Webagentur eingenommen hae versteuern?
Der Gewerbeschein ist auf deinen Vater ausgestellt, also hat er für das Finanzamt ein Gewerbe. Und diese Einnahmen sind zu versteuern. Für die Einzelheiten gibt das Finanzamt gerne Auskunft.
Muss er es seinem Arbeitgeber melden? Darf ich Mwst. auf meine Einnahmen nehmen?
Da muß Dein Papa in seinen Arbeitsvertrag gucken. Wenn da was von Nebentätigkeiten steht, muß er vorsichtig sein.
Aber nun zum eigentlichen Knackpunkt:
Ich bin ein 14 Jahre alter Schüler und habe eine eigene Webagentur.
Ich hab Dir im Anhang mal zwei Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt. Als Unternehmer sollte es Dir nicht schwer fallen, den Inhalt dieser beiden Sätze ohne weiteres zu verstehen.
Nr. 1
Nr. 2
Keine weiteren Fragen Euer Ehren...

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Einnahmen natürlich versteuern und ich glaube (bin kein experte), dass dies dann zu seinem steuersatz gemacht werden muss.
