Wenn das FA sich hier genau so verhält, dann kann die Bank aber lange warten...
Ich kenne es aus der Praxis so, dass gerade bei großen Anschaffungen (z.B. großen Maschinen, Immobilien oder Firmenanteilen) das Finanzamt einen Nachweis über die Zahlung verlangt. Vorher gibt es keine Erstattung der Umsatzsteuer.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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