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Thema: Vorsteuerabzug

  1. #1
    TP-Junior wambui macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuerabzug

    Hallo, habe eine Frage zu folgenden Problem.

    Das Unternehmen A verkauft einen Unternehmensteil an Unternehmen B. Der Kaufpreis wird zu 80% finanziert, B muss an A die restlichen 20% zuzügl. der MwSt. bezahlen. Da B aber nur eine Finanzierung über 80% hat, Eigenmittel 20%, fehlt die Mwst. Nun macht B die Vorsteuer aus der Rechnung geltend um den Betrag an A auszubezahlen. Hier meine Frage: kann B die Vorsteuer geltend machen ohne das der Rechnungsbetrag komplett bezahlt ist? Wie kann B seinen Vertrag einhalten wenn das FA die Vorsteuer nicht ausbezahlt?

    Für die Antworten vielen Dank im Vorraus.

  2. #2
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    kann B die Vorsteuer geltend machen ohne das der Rechnungsbetrag komplett bezahlt ist?
    wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Leistung ausgeführt wurde ist ein Vorsteuerabzug möglich. Auf eine Zahlung des Betrags kommt es nicht an.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
    TP-Junior wambui macht alles soweit korrekt
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    danke für die schnelle Antwort.
    § 15 UstG sage aber ...wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.

    D.H. doch der Kaufpreis muss komplett bezahlt sein, oder sehe ich das Falsch.

  4. #4
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    Wo steht das im § 15 UStG? Lese ich jedenfalls nicht daraus
    (1) 1 Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
    1. 1 die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2 Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14 a ausgestellte Rechnung besitzt. 3 Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
    Gruß
    Sven
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  5. #5
    TP-Junior wambui macht alles soweit korrekt
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    ich lese das in der letzten Zeile des §15,...und die Zahlung geleistet worden ist;

    gruss

  6. #6
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    Du musst den ganzen Satz lesen...

    Zitat Zitat von §15 UStG
    Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist
    Vorsteuerabzug immer dann wenn:
    • Rechnung und Zahlung
    oder
    • Rechnung und Leistung
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  7. #7
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    das war auch einmal meine Meinung, das FA sieht es leider anders.

    gruss

  8. #8
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    Wie begründet das Finanzamt denn seine Auffassung?
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  9. #9
    TP-Junior wambui macht alles soweit korrekt
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    das Fa möchte einen Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises.
    Da der Käufer die Mwst z Zt. nicht hat, droht der gesamte Kauf zu platzen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von wambui Beitrag anzeigen
    Da B aber nur eine Finanzierung über 80% hat, Eigenmittel 20%, fehlt die Mwst.
    Das bedeutet, B zahlt lediglich den Netto-Betrag an A und die Vorsteuer will er zahlen nach dem das Finanzamt die Vorsteuer erstattet hat?

    Also das FA möchte den Nachweis mit Sicherheit nur über die 20& zzgl. USt haben, nehme ich an.

    Im §15 UStG steht ja eindeutig drin unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug erfolgen darf.

    Vielleicht hat das FA aber auch Zweifel das nicht alles mit rechten dingen zu geht?

    Vielleicht solltest du noch mal mit dem Finanzamt reden was genau hinterfragt wird.

    Gruß,
    Matthias
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  11. #11
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    genau so ist der Vertrag, 20% Anzahlung plus die Mwst., wobei wir die Mwst sofort wieder ans FA überweisen müssen. Die Steuer ist ein hoher 6 stelliger Betrag, da kann ich schon verstehen das das FA nachprüft. Das FA hat den Finanzierungsvertrag und den Kaufvertrag, was kann der Käufer noch machen?

    Gruss

  12. #12
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    Der Käufer könnte z.B. nur den Nettobetrag überweisen, und die erstattete Vorsteuer auf diesen Betrag einkassieren und sich aus dem Staub machen...
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  13. #13
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    wenn das FA grundsätzlich solche Unterstellungen macht, ist der Mittelstand die Bank für das FA
    ist das FA eigendlich Schadensersatzpflichtig wenn das Geschäft platzen sollte?
    liegt ja nur an der Verzögerung der Auszahlung.

    gruss

  14. #14
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    Zitat Zitat von wambui Beitrag anzeigen
    wenn das FA grundsätzlich solche Unterstellungen macht, ist der Mittelstand die Bank für das FA
    ist das FA eigendlich Schadensersatzpflichtig wenn das Geschäft platzen sollte?
    liegt ja nur an der Verzögerung der Auszahlung.
    Das FA? Nein, der Käufer zahlt die USt ja nicht, also ist er es auch Schuld wenn das Geschäft platzt. Wenn ich ein etwas kaufe, dann muss ich entweder das Geld dafür haben oder aber ich finanziere es.

    Ich kann ja als Unternehmer auch nicht einen Pkw oder eine Maschine kaufen und sage dann "Ich bezahle nur netto, die USt zahle ich wenn das FA sie mir erstattet hat."

    Gruß,
    Matthias
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  15. #15
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    Das ist nicht ganz richtig, wenn ein Unternehmer z.B eine Maschien für 500T€ kauft und diese über Mietkauf finanziert, warten die Banken bis die Vorsteuer ausbezahlt ist. Ist normal eine Sache von 6 Wochen.

    gruss

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