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Thema: "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" - Frage

  1. #1
    TP-Member BartTheDevil89 macht alles soweit korrekt
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    "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" - Frage

    Hallo,

    habe jetzt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" bekommen und durchgearbeitet mit dem Hinweisblatt. Habe nun allerdings einige Fragen...vielleicht kann mir ja jemand kurz helfen:

    1. Zeile 26 - Bezeichnung des Unternehmens: Ich lasse es ja als Kleinunternehmen also mit Kleinunternehmerregelung laufen. Darf ich dann bei der Bezeichung des Unternehmes überhaupt was angeben? Hab zwar nen Domainnamen mit "XYZ-Media.de" und schreib dann später auch "XYZ Media" dazu auf die Rechnungen, etc. aber darf ich das denn überhaupt offiziell mit in der Anmeldung schreiben?

    2. Zeile 42-48 - Voraussichtliche Einkünfte aus: Also hier muss ich ja im Prinzip meinen geschätzten "Gewinn" angeben, oder? Das muss dann fürs laufende Jahr in der ersten Spalte rein bei "Gewerbebetriebe" oder "Selbstständige Arbeit"? Und fürs nächste Jahr dann eben in der zweite Spalte.
    Gleichzeitig hab ich noch nen Aushilfsjob bei der Deutschen Post. Muss ich das bei "nichtselbstständige Arbeit" mit angeben?
    Muss das denn alles richtig geschätzt sein? Denn sowohl Nebenjob, als auch Gewerbe ist einfach nicht sicher, was da gesamt bei rauskommt. Und sollte man schauen, dass man als Kleinunternehmer unter ner gewissen Summe bleibt?

    3. Zeile 57 - Gesamtumsatz geschätzt: Als Kleinunternehmer muss ich doch nur drauf achten, dass die Zahl unter 17500€ inkl. 19% Steuer liegt, bzw. in diesem Jahr eben jetzt aufs aktuelle Restjahr runtergerechnet ist. Gibts irgendwie Probleme,wenn der Umsatz geringer ist als die Angabe? Denn sonst kann ich doch einfach die Summe von 16.000€ fürs nächste Jahr und 9000€ für das Restjahr jetzt angeben.

    4. Zeile 61 - Soll-/Istversteuerung der Entgelte + Zeile 62 - Dauerfristverlängerung: Dank Kleinunternehmerregelung kann ich das doch einfach freilassen, oder?

    5. Zeile 63 - Umsatzsteuer-Identifikiationsnummer: Brauche ich die, ist es besser sie zu haben als Kleinunternehmer und bringt es mir irgendwelche Nachteile(Kosten, etc.)?

    Hab mir zwar schon diese beigegebene Erklärung durchgelesen, aber bei den Punkten hab ich eben diese Fragen.

    Dankeschön

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du einen Gewerbebetrieb. Und als Einzelunternehmen bist du die Firma, also reicht dein Name.

    Du solltest schon ordentlich schätzen... gehst du zu hoch ran, werden evtl. Vorauszahlungen auf die EkSt. fällig, schätzt du zu niedrig musst du u.U. viel nachzahlen.

    Wenn du bspw. auf ebay verkaufst oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen willst, wäre die USt.-ID vorteilhaft.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member BartTheDevil89 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, hast du einen Gewerbebetrieb. Und als Einzelunternehmen bist du die Firma, also reicht dein Name.
    Also Bezeichnung einfach freilassen?

    Du solltest schon ordentlich schätzen... gehst du zu hoch ran, werden evtl. Vorauszahlungen auf die EkSt. fällig, schätzt du zu niedrig musst du u.U. viel nachzahlen.
    Ok gut werde es versuchen so gut wie möglich zu schätzen....aber passen die Felder, wo die reinmüssen? Auch mein Nebenjob?

    Wenn du bspw. auf ebay verkaufst oder innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen willst, wäre die USt.-ID vorteilhaft.
    Und gibts irgendwie auch Nacteile? Kosten, etc.?

  4. #4
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    Ich würd ja meinen einen pauschal versteuerten Minijob muss man da nicht eintragen, alles andere schon.

    Mit der USt.-Id musst du zwingend eine USt.-Erklärung mit deiner Jahresabrechnung machen. Ansonsten wird bei Kleinunternehmern oftmals auf diese verzichtet.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member BartTheDevil89 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich würd ja meinen einen pauschal versteuerten Minijob muss man da nicht eintragen, alles andere schon.

    Mit der USt.-Id musst du zwingend eine USt.-Erklärung mit deiner Jahresabrechnung machen. Ansonsten wird bei Kleinunternehmern oftmals auf diese verzichtet.
    Hmh..dachte halt, dass das zum Einkommen ja dazuzählt.

    Und die USt-Erklärung muss ich doch sowieso machen, nur dass halt mein Gesamtumsatz unter 17500€ ist und die Kleinunternehmerregelung ja dann die USt ausschaltet und damit die Erklärung auch schon beendet ist.

  6. #6
    TP-Member BartTheDevil89 macht alles soweit korrekt
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    Kein anderer, der noch weiterhelfen kann?

  7. #7
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    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    Kein anderer, der noch weiterhelfen kann?
    Wobei denn jetzt noch konkret?

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  8. #8
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    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    1. Zeile 26 - Bezeichnung des Unternehmens: Ich lasse es ja als Kleinunternehmen also mit Kleinunternehmerregelung laufen. Darf ich dann bei der Bezeichung des Unternehmes überhaupt was angeben? Hab zwar nen Domainnamen mit "XYZ-Media.de" und schreib dann später auch "XYZ Media" dazu auf die Rechnungen, etc. aber darf ich das denn überhaupt offiziell mit in der Anmeldung schreiben?
    Dein Firmenname ist dein vor- und Nachname. Bei einem Einzelunternehmen kannst du das Feld frei lassen. Du kannst aber genau so gut "XYZ Media" da eintragen, das macht keinen Unterschied.

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    2. Zeile 42-48 - Voraussichtliche Einkünfte aus: Also hier muss ich ja im Prinzip meinen geschätzten "Gewinn" angeben, oder? Das muss dann fürs laufende Jahr in der ersten Spalte rein bei "Gewerbebetriebe" oder "Selbstständige Arbeit"? Und fürs nächste Jahr dann eben in der zweite Spalte.
    Gewerbebetrieb, du hast ja auch eine Gewerbeanmeldung abgegeben.

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    Gleichzeitig hab ich noch nen Aushilfsjob bei der Deutschen Post. Muss ich das bei "nichtselbstständige Arbeit" mit angeben?
    400-Euro-Jobs sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    Muss das denn alles richtig geschätzt sein? Denn sowohl Nebenjob, als auch Gewerbe ist einfach nicht sicher, was da gesamt bei rauskommt.
    Du musst schätzen, nach bestem Wissen und Gewissen!

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    Und sollte man schauen, dass man als Kleinunternehmer unter ner gewissen Summe bleibt?
    Wenn du weiter als Kleinunternehmer tätig sein willst, dann solltest du die Umsatzgrenze von € 17.500,- nicht überschreiten!

    BEACHTE: Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit kleiner Unternehmer oder geringen Gewinnen zu tun!!!

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    3. Zeile 57 - Gesamtumsatz geschätzt: Als Kleinunternehmer muss ich doch nur drauf achten, dass die Zahl unter 17500€ inkl. 19% Steuer liegt, bzw. in diesem Jahr eben jetzt aufs aktuelle Restjahr runtergerechnet ist. Gibts irgendwie Probleme,wenn der Umsatz geringer ist als die Angabe? Denn sonst kann ich doch einfach die Summe von 16.000€ fürs nächste Jahr und 9000€ für das Restjahr jetzt angeben.
    Du musst realistisch schätzen. Wenn dein Betriebsergebnis aus irgendwelchen Gründen später nicht mit der Schätzung übereinstimmt, dann dreht dir keiner den Hals rum. Es darf nur nicht absichtlich eine falsche Angabe gemacht werden.

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    4. Zeile 61 - Soll-/Istversteuerung der Entgelte + Zeile 62 - Dauerfristverlängerung: Dank Kleinunternehmerregelung kann ich das doch einfach freilassen, oder?
    Ja.

    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    5. Zeile 63 - Umsatzsteuer-Identifikiationsnummer: Brauche ich die, ist es besser sie zu haben als Kleinunternehmer und bringt es mir irgendwelche Nachteile(Kosten, etc.)?
    Wenn du am innergemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehr teilnehmen willst, dann brauchst du die, egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Die USt-ID-Nummer kostet nichts bringt aber auch keine Vorteile.

    Gruß,
    Matze
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  9. #9
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    400-Euro-Jobs sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.
    Naja ist halt ein Aushilfsjob und die Einnahmen sind unter 400€/Monat. Aber muss ich den nicht trotzdem mit angeben, da das doch im Prinzip auch ein Einkommen ist und daher sich die Einkommenssteuer, für die ja sicherlich diese Daten sind, aus dem Gewerbe und dem Nebenjob zusammensetzt?

  10. #10
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    Wenn deine Aushilfsjob eine sog. geringfügige Beschäftigung (MiniJob oder 400-Euro-Job genannt) ist, dann nicht.

    Wenn du natürlich deine Steuerkarte bei der Stelle abgeben hast, dann musst du diese Einnahmen auch versteuern.

    Gruß,
    Matze
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  11. #11
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    Du solltest schon ordentlich schätzen... gehst du zu hoch ran, werden evtl. Vorauszahlungen auf die EkSt. fällig, schätzt du zu niedrig musst du u.U. viel nachzahlen.

    3. Zeile 57 - Gesamtumsatz geschätzt

    Beim Kleinunternehmer spielt die Angabe KEINE eine Rolle, wenn der Umsatz nicht 17500 übersteigt. Von 0 – 17500. Bei Unterschätzung oder Überschätzung gibt es KEINE Straffe solange man in diesen Bereich bleibt.

    Einfach bei Finanzamt anrufen, nachfragen wenn zweifeln besehen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Wenn deine Aushilfsjob eine sog. geringfügige Beschäftigung (MiniJob oder 400-Euro-Job genannt) ist, dann nicht.

    Wenn du natürlich deine Steuerkarte bei der Stelle abgeben hast, dann musst du diese Einnahmen auch versteuern.

    Gruß,
    Matze
    Ja, hab meine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber verdiene monatlich unter 400€.

    Zitat Zitat von SRS_007 Beitrag anzeigen
    3. Zeile 57 - Gesamtumsatz geschätzt

    Beim Kleinunternehmer spielt die Angabe KEINE eine Rolle, wenn der Umsatz nicht 17500 übersteigt. Von 0 – 17500. Bei Unterschätzung oder Überschätzung gibt es KEINE Straffe solange man in diesen Bereich bleibt.

    Einfach bei Finanzamt anrufen, nachfragen wenn zweifeln besehen.
    OK gut...werde es trotzdem versuchen einigermaßen gut zu schätzen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von BartTheDevil89 Beitrag anzeigen
    Ja, hab meine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber verdiene monatlich unter 400€.
    Dann musst du den angeben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    hallo leute, ich habe ja noch ein einkommen aus nichtselbständiger arbeit und habe nebengewerbe angemeldet, muss ich da mein einkommen zur schätzung beim fragebogen mit berücksichtigen?wäre echt noch wichtig zu wissen.danke

  15. #15
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    Für den Umsatz mit dem Gewerbe spielt logischerweise Einkommen als AN keine Rolle.
    An anderer Stelle muss man das aber eintragen oder zumindest die Lohnsteuervorauszahlungen aus dem Einkommen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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