schreib mal paar infos mehr.
welche ausbildung du hast und welche fortbildung du machen willst.
denn,ich konnte mein fernstudium zum staatlich geprüftem maschinenbautechniker nach einer ausbildung zum industriemechaniker absetzten.
Hallo zusammen, wie das Topic schon sagt, geht es um ein Fernstudium. Ist das als Weiterbildungsmassnahme, ist im weiterem Sinne berufsbezogen, absetzbar?
schreib mal paar infos mehr.
welche ausbildung du hast und welche fortbildung du machen willst.
denn,ich konnte mein fernstudium zum staatlich geprüftem maschinenbautechniker nach einer ausbildung zum industriemechaniker absetzten.
Also mein Schwager ist selbstständig in der Web- und Softwareentwicklung, und plant ein Studium der Wirtschaftsinformatik in Hagen an der Fernuni. Die frage ist eben ob er dieses Studium absetzen kann oder nicht.
Eine Ausbildung hat er meiner Meinung nach als Fachinformatiker gemacht.
Was meinst Du mit "im weiteren Sinne"?
Kosten für jede berufliche Weiterbildung, die nach Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums absolviert wird, können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Kosten für ein Erststudium (z. B. nach dem Schulabschluss oder nach einer Berufsausbildung oder einer Berufsausübung) können als Sonderausgaben bis zur Höhe von jährlich 4000 Euro geltende gemacht werden.
Was mich aber irritiert, ist Dein "im weiteren Sinne". Mit irgendeinem teuren Phantasiediplom, das mit Deinem Beruf nichts zu tun, wirst Du Schwierigkeiten bekommen.
edit:
Ja, kann er. Im o.a. Rahmen.
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