Hallo.
Frage: ... Ich war gerade dabei meinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da ist eine Frage (die 2.1) da steht:
Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit - ggf. den Schwerpunkt angeben
da muss man ja wahrscheinlich das angeben was als Tätigkeitsbeschreibung auf dem Gewerbeschein steht, und bei mir steht auf dem Gewerbeschein:
Verkauf von Modeschmuckwaren (Neuwaren)
Und jetzt hab ich eine Frage: Ich möchte auch echten Schmuck und ein bisschen Kleidung und Assecoires verkaufen, kann ich das so lassen wie es jetzt auf meinem Gewerbeschein steht bzw. ist es so wichtig? Oder kann das jederzeit später noch ändern lassen, wenn es 100% feststeht was ich alles verkaufen will, weil kann sein dass ich noch Schuhe verkaufen will und ich kann ja nicht dauernt zum Gewerbeamt rennen und diesen Satz immer ändern. Kann ich das erstmal so lassen? Aber was schreib ich dann auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Muss ich da das selbe schreiben, oder kann ich zum Beispiel das ganze verallgemeinern und hinschreiben:
Verkauf von Schmuck- und Modewaren (Neuwaren)
Das würde halt ein bisschen abweichen von dem was im Moment noch auf meinem Gewerbeschein steht. Aber gleichzeitig wäre es auch der Schwerpunkt und da steht ja ggf. den Schwerpunkt angeben.
Was meint ihr? Wäre dankbar wenn mir jemand hilft.
LG
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hallo.
Danke Matthias. Also meine Frage war ja eher, ob ich das jetzt so, also:
Verkauf von Schmuck- und Modewaren (Neuwaren)
auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung draufschreiben kann, obwohl bei mir auf dem Gewerbeschein das ja anders steht. Da steht ja bei mir:
Verkauf von Modeschmuckwaren (Neuwaren)
Und die Bedeutung ist ja dann ein bisschen anders.
Kann ich das jetzt so, also: Verkauf von Schmuck- und Modewaren (Neuwaren) auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung drauf schreiben obwohl ich dann das ganze auf dem Gewerbescheinein bisschen anders stehen hab, oder soll ich erst den Satz auf dem Gewerbeschein umändern lassen? Oder ist es okay, wenn ich auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung das so schreibe und es dann irgendwann später auch auf dem Gewerbeschein umändern lasse? Weil das wäre gut.
Was meint ihr? Wär schön wenn ihr mir weiter helft.
LG
im Finanzamt interessiert sich niemand dafür. Es wird die Gewerbekennzahl vom Gewerbeschein im Speicherkonto hinterlegt, sie wird in der Praxis aber kaum benötigt. Die Beschreibung dient lediglich der Kalkulation von Aufschlagsätzen, aber bei Kleinunternehmern wird die Steuererklärung demnächst noch nicht einmal von Menschenhand geprüft, sondern gleich von der Kiste anhand eines Risikomanagements gerechnet. ... und im Falle einer Betriebsprüfung schaut sich der Prüfer sowieso vor Ort um.ob ich das jetzt so, also:
Verkauf von Schmuck- und Modewaren (Neuwaren)
auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung draufschreiben kann, obwohl bei mir auf dem Gewerbeschein das ja anders steht.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo.
Danke.
Bei einer Betriebsprüfung kommt da jemand tatsächlich vom Finanzamt zu mir direkt nach Hause ohne vorher bescheid zu sagen? Kann ich überhaupt jetzt am Anfang damit rechnen?
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Also dann ändere ich das später auf dem Gewerbeschein noch um. Wenn das soweit keine große Rolle spielt...
Ändert sich dann eigendlich die Gewerbenummer meines Gewerbescheins, wenn ich nur einen Satz anders formuliert haben will? Wisst ihr das? Das ist dann nicht zufällig das was man schon eine Gewerbeummeldung nennt, oder?
LG
in der Regel wird vorher Bescheid gesagtBei einer Betriebsprüfung kommt da jemand tatsächlich vom Finanzamt zu mir direkt nach Hause ohne vorher bescheid zu sagen? Kann ich überhaupt jetzt am Anfang damit rechnen?
unnötig, kostet nur Schweinegeld.Also dann ändere ich das später auf dem Gewerbeschein noch um. Wenn das soweit keine große Rolle spielt...
doch, ist es. Daher auch unnötig, da zu teuer.Das ist dann nicht zufällig das was man schon eine Gewerbeummeldung nennt, oder?
Gruß
Sven
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Naja, grundsätzlich sollte aber schon das auf dem Gewerbeschein stehen was man auch macht, auch wenn's nicht wichtig für das FA ist. Gibt ja noch andere "Stellen". Bei uns kostet 'ne Ummeldung 10 € paar Cent. Und man sollte sich auch irgendwo vorher überlegen was man denn so machen will.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aber gibt es dann nicht irgendwie ein Problem, wenn ich dem Finanzamt jetzt durch den Fragebogen mitteile, dass ich Schmuck- und Modewaren verkaufe, aber auf meinem Gewerbeschein steht, dass ich Modeschmuckwaren verkaufe?
Oder ist es wurscht? Hauptsache dem Finanzamt hab ich es richtig mitgeteilt durch den Fragebogen z. steurlichen Erfassung was genau ich verkaufe und ist demnach egal was auf dem Gewerbeschein noch steht.
Also ist es wirklich nicht nötig das umzuändern? Nicht das man da irgendwie eine Strafe kriegt oder so.
Ach ja.... und was ist, wenn ich beim Großhändler Kleidung einkaufen will, und ich muss ja mein Gewerbeschein vorzeigen und da steht dann Verkauf von Modeschmuckwaren, wird er mir trotzdem Kleidung und Schuhe verkaufen? Oder kann es da problematisch sein?
LG![]()
sagen wir mal so, die ganz grobe Richtung sollte stimmen.
PC-Arbeiten obwohl man tatsächlich Metzger ist sollte natürlich nicht eingetragen werden.
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Naja... ich glaube ich sollte es dann trotzdem ändern.. Meine Frage wäre jetzt eigendlich nur, ob ich es auch später machen kann aber jetzt auf den Fragebogen bereits so draufschreibe, also die neue Variante Verkauf von Schmuck- und Modewaren, und das ganze auf dem Gewerbeschein später dann noch nachändere. ?
Kann man das so machen ohne Probleme zu bekommen?
LG
Weiß das hier niemand?
LG Maria
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Woher denn? Da wir im allgemeinen das rein schreiben was im Gewerbeschein steht und der normalerweise das beinhaltet was man auch machen will und es hier schon oft genug den Tipp gab ruhig mehr reinzuschreibenhaben wir keine einschlägigen Erfahrungen mit "Ausgemeckertwerden".
Und so oft hab ich diesen Fragebogen nun noch nicht ausgefüllt.
Aber siehe Matthias und Sven... und da man imho nicht verpflichtet ist, wenn man seinen Gewerbeschein ändern lässt auch den Fragebogen beim FA ändern zu müssen... also was meinst du?
Du solltest dir immer vor Augen halten das Gewerbe- und Finanzamt zwei paar Schuhe sind.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wenn ich wüsste was m.E heisst?![]()
LG
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