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Thema: Vorsteuerabzug rückwirkend?

  1. #1
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    Vorsteuerabzug rückwirkend?

    Hallo zusammen,

    nach längerem Überlegen habe ich mich dazu entschlossen, zu optieren um vorsteuerabzugsberechtigt zu werden.

    Nun habe ich aber folgende Fragen:

    - mein Gewerbe habe ich angemeldet für Marketing- und Werbedienstleistungen. Nun möchte ich aber ab sofort auch Dienstleistungen aus dem Bereich Foto(design) anbieten. Zu diesem Zweck habe ich seit Mitte 2007 bereits recht umfangreich Equipment gekauft, um mit der Technik vertraut zu werden (Rechnungen sind auf meinen Namen ausgestellt).
    Für diese Sachen würde ich mir gerne - wenn irgendwie möglich - die Vorsteuer zurückholen. Muss ich dafür rückwirkend (zum Beispiel zum 1.1.2007, sofern das geht) optieren oder kann ich das anders lösen?

    - wenn Rechnungen auf meinen Namen ausgestellt sind (sprich, nicht auf mein Unternehmen), dann führt das höchstwahrscheinlich zu Problemen mit dem Finanzamt wenn ich versuche, mir hier die VSt erstatten zu lassen, oder? Kann ich diese Dinge irgendwie in mein Unternehmen einbringen um vom Vorsteuerabzug profitieren zu können?

    Ich hoffe, das war nicht zu viel Text und ihr könnt mir irgendwie helfen...?

    Danke schonmal,
    Sven

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    was für ein "Unternehmen" haben Sie denn? Eine Firma mit welcher Rechtsform? Oder einfach nur ein Einzeluntzernehmen, da ist die Firma der eigene Name!

    Was sagt denn der Steuerberater zu Ihrem Problem? Ach, Sie haben keinen? Und sind schon seit eibem Jahr zugange? Dann mal schnell beraten lassen, denn bevor die Erklärung 2007 ( Termin war eigentlich 31. Mai 200abgegeben werden muss, kann man noch einiges gestalten!

    E.

  3. #3
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    - erledigt -
    Geändert von SPB (30.07.2008 um 18:14 Uhr)

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