Hi,
die Fahrten die nicht betrieblich sind, dürfen keinesfalls zu Betriebsausgaben führen. Wenn du mit dem Firmenwagen in den Urlaub fährst, dann musst du das Fahrtenbuch natürlich vollständig ausfüllen, aber die entsprechenden Benzinkosten musst du m.E. auf "Privat" buchen.
In der UStVa sind diese Aufwendungen, also die Vorsteuer aus den Belegen, nicht zu berücksichtigen.
Die Belege hierzu solltest du natürlich trotzdem aufbewahren damit du im Falle einer Betriebsprüfung dem Prüfer darlegen kannst, dass du die Aufwendungen direkt als "Privat" verbucht hast und eine Gewinnkorrektur sowie eine VoSt-Minderung nicht durchzuführen ist.
Gruß,
Matthias


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