Hallo,
die km werden genauso ermittelt wie immer, also 21 km x 0,30 x xTage - der Betrag wird in die Zeile 48a der EÜR eingetragen und das FA kürzt den Betrag dann entsprechend runter mit dem Vorläufigkeitsvermerk! Dann mal bis September abwarten bis das Gericht entscheidet!
E.


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