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Thema: Wie Fahrten zur Betriebstätte in Bezug auf BGH Urteil eintragen

  1. #1
    TP-Junior marsallo macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2006
    Ort
    Südbaden
    Beiträge
    14

    Wie Fahrten zur Betriebstätte in Bezug auf BGH Urteil eintragen

    Hallo,

    eine Sache ist mir grade nicht so ganz klar.

    Ein Angestellter, der 21Km zur Arbeit fährt, trägt in seiner Steuererklärung
    für 2007 diese am besten auch so ein, um bei einem günstigen BGH Urteil
    bezügl. der "Pendlerpauschale" die 20Km die abgezogen wurden nachträglich zu
    bekommen.

    Wie mache ich das bei "Abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstättein" meiner EÜR ?
    Einfach die vollen Kilometer eintragen?


    Wenn nein, wäre bei einem füe die Pendler negativem BGH Urteil ja meine EÜR
    falsch.


    Vielen Dank für jede Antwort,

    Tom

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    Hallo,

    die km werden genauso ermittelt wie immer, also 21 km x 0,30 x xTage - der Betrag wird in die Zeile 48a der EÜR eingetragen und das FA kürzt den Betrag dann entsprechend runter mit dem Vorläufigkeitsvermerk! Dann mal bis September abwarten bis das Gericht entscheidet!

    E.

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