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Thema: Privatentnahmen

  1. #1
    TP-Junior clay macht alles soweit korrekt
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    Privatentnahmen

    Hallo zusammen. Ich habe ein paar Fragen bezgl. Privatentnahmen /-einlagen.

    Ich habe im letzten Jahr mein Gewerbe angemeldet und jetzt natürlich auch meine erste EÜR/ESt-Erklärung in diesem Zusammenhang gemacht.

    Jetzt habe im vom FA Post bekommen, ich müsse noch Angaben über Privatentnahmen machen (über Einlagen wohl auch?)

    1) Was z.B. Kfz- oder Telefonnutzung anbelangt ist mir das schon klar. Muss ich aber priv. Überweisungen/Abhebungen von meinem Konto auch als Privatentnahmen angeben? (Ich habe bislang kein getrenntes Geschäftskonto)

    2) Wenn ich etwas auf Ebay privat verkaufe, das Geld dann auf mein Konto fließt - ist das dann eine Privateinlage?

    3)Bevor das erste Geld reingekommen ist, hatte ich natürlich ein paar Ausgaben/Anschaffungen, bezahlt mit privaten Mitteln, da ja noch keine Rechnung bezahlt war. Sind das Privateinlagen, die ich hier angeben muss? Und wie sieht es bei vorweggenommenen Betriebsausgaben aus?


    ...das sind ein paar mehr Fragen geworden, ich habe den ganzen Tag in diesem und anderen Foren nach einer Antwort gesucht, ohne eine für mich passende Antwort zu finden - ich bin nur noch verwirrter geworden...
    Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!
    Vielen Dank

  2. #2
    TP-Junior hugoddorf macht alles soweit korrekt
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    Hallo Clay!

    [QUOTE=clay;863219]

    1) Was z.B. Kfz- oder Telefonnutzung anbelangt ist mir das schon klar. Muss ich aber priv. Überweisungen/Abhebungen von meinem Konto auch als Privatentnahmen angeben? (Ich habe bislang kein getrenntes Geschäftskonto)

    Bei EÜR ist dieses Thema recht einfach und solange es Dein Privatkonto ist eh.
    Soll heissen das alle Privatüberweisungen/Abhebungen auch Privat bleiben.
    Belegen musst Du nur daraus resultierende Anschaffungen bzw. Ausgaben für Deinen Betrieb. Heisst Anschaffungen mit Beleg verbuchen und Kontoauszug dazu.

    2) Wenn ich etwas auf Ebay privat verkaufe, das Geld dann auf mein Konto fließt - ist das dann eine Privateinlage?

    Auch nicht! Du musst nur diesen Geschäftsvorfall verbuchen = Debitor an Bank und auch hier wieder Kontoauszug dazu.

    3)Bevor das erste Geld reingekommen ist, hatte ich natürlich ein paar Ausgaben/Anschaffungen, bezahlt mit privaten Mitteln, da ja noch keine Rechnung bezahlt war. Sind das Privateinlagen, die ich hier angeben muss? Und wie sieht es bei vorweggenommenen Betriebsausgaben aus?

    Weiss ja nicht welche Anschaffungen (GWG / AfA) sonst normal verbuchen.
    auch hier wieder mit Kontoauszug bzw. wo die Mittel herkommen.
    Du kannst bis zu 3 Monate Vorlaufzeit geltend machen - wie zB. Fahrten die Du im Vorlauf zu Kunden gemacht hast. Anschaffungen wie Notebook, Navi, Bürobedarf usw (übertreibe hier nur nicht)

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    Gruss aus Düsseldorf,

    Michael

  3. #3
    TP-Junior clay macht alles soweit korrekt
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    Ja danke, das hilt mir weiter!
    Nur nochmal zum Verständnis des letzten Punktes, also die aus priv. Tasche finanzierten Anschaffungen bzw. vorweggenommenen Betriebsausgaben - muss ich auch nicht als Privateinlage angeben? Richtig?

    Gruß
    Dietmar

  4. #4
    TP-Junior hugoddorf macht alles soweit korrekt
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    Nein musst Du nicht. Kann aber sein das Du mal nachweisen musst wo es herkommt - wegen Schwarzgeld -
    Und immer schön alles 10 Jahre aufbewahren

    Edit:
    Überlege Dir mal ob Du Dir nicht besser ein zweites Konto anlegst.
    Muss ja nicht unbedingt ein Geschäftskonto sein
    Wäre aber auf Dauer übersichtlicher.
    Geändert von hugoddorf (16.07.2008 um 00:13 Uhr)

  5. #5
    TP-Junior clay macht alles soweit korrekt
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    Danke, hast mir wirklich sehr geholfen!

    Dass ich besser ein zweites Konto anlege, hab ich mir heute fest vorgenommen

  6. #6
    TP-Junior hugoddorf macht alles soweit korrekt
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    Ähm... sorry noch!
    Wenn Du über Ebay etwas privat verkaufst hat dies keine Auswirkungen auf Deinen Betrieb. Hier muss überhaupt nix gemacht werden!

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