ja, in dem Fall gilt der 13b.
Gruß
Sven
Ist das Verfahren für einen Selbstständigen anwendbar, wenn er eine sonstige Leistung für englisches Unternehmen in Deutschland ausführt?
Muss er dann eine Rechnung ohne den UST-Ausweis für das eng.U. ausstellen? Oder ist die Leistung in Dt. steuerbar?
Wäre dankbar für schnelle Antwort![]()
ja, in dem Fall gilt der 13b.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
danke schön![]()
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