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Thema: Eigenbeleg vom FA 07 nicht anerkannt, 08 erneut einreichen?

  1. #1
    TP-Junior ajnat_iramlov macht alles soweit korrekt
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    Eigenbeleg vom FA 07 nicht anerkannt, 08 erneut einreichen?

    Hallo,
    mein Mann hat letztes Jahr sein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Allerdings in 2007 nur Ausgaben für die Vorbereitung gehabt.

    Im November hat er Ware gekauft, für die es keine Quittung gab. Der ausgestellte Eigenbeleg (Privateinlage) wurde vom Finanzamt nicht anerkannt.

    Von April bis jetzt wurde die Ware fast komplett verkauft. Kann der Eigenbeleg bei der Steuer für 2008 erneut eingereicht werden?
    Schließlich will ich ja auch die Einnahmen / Gewinne aufführen, um zu dokumentieren, dass es nicht ein "Hobbygewerbe" ist.

    Es ist auch so, das im Juli neue Ware (natürlich mit Rechnung) gekauft wurde, aber schon in den Monaten vorher wurden Zeitungsanzeigen geschaltet. Auf den Rechnungen der Verlage stehen auch die Anzeigentexte. Wenn ich die als Ausgaben geltend mache, wird das Finanzamt doch eh stutzig.

    Hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausdrücken konnte. Bei mir im Kopf ist nämlich gerade das totale Chaos.

    Es kann doch nicht sein, dass ich Einnahmen für Waren angebe, die von Seiten des Finanzamtes eigentlich nicht existieren.

    LG
    Tanja

  2. #2
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    Zitat Zitat von ajnat_iramlov Beitrag anzeigen
    Auf den Rechnungen der Verlage stehen auch die Anzeigentexte. Wenn ich die als Ausgaben geltend mache, wird das Finanzamt doch eh stutzig.
    Versteh ich jetzt nicht den Zusammenhang.

    Zitat Zitat von ajnat_iramlov Beitrag anzeigen
    Es kann doch nicht sein, dass ich Einnahmen für Waren angebe, die von Seiten des Finanzamtes eigentlich nicht existieren.
    Wieso nicht existieren?

    Ich weiss schon... weil die Ausgaben nicht anerkannt wurden. Aber da seid ihr wohl auch selber schuld. Ihr könntet die Ware ja auch geschenkt bekommen haben, gefunden...

    Ich würde das persönliche Gespräch mit meinem FA-Mitarbeiter suchen, aber schon irgendwelche Beweise dafür mitbringen das ich diese Kosten auch tatsächlich hatte.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Du machst doch vermutlich ist-Versteuerung, oder? Dann kannst Du einen Beleg aus 2007 doch überhaupt nicht in 2008 als Betriebsausgabe geltend machen. Ganz abgesehen davon, dass ich es als Finanzbeamter überhaupt nicht lustig fände wenn mir jemand einen bereits abgelehnten Beleg noch mal versuchen würde unterzuschieben.

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