die ist nicht abziehbar in Deutschland, so dass der Bruttobetrag zu 70 und 30 % aufgeteilt wird.Wie verhält es sich mit der Buchung einer Bewirtung im Ausland? Ich weiß nicht, wie ich die ausländische Vorsteuer behandeln soll, denn diese wird in Deutschland ja zu 100 % abgezogen.
Gruß
Sven


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