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Thema: Gutscheine absetzen?

  1. #1
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Red face Gutscheine absetzen?

    Hi,

    ich wusste leider keinen besseren Titel.
    Ich würde gerne einer Messe 2500 Gutscheine Sponsern.
    Aber wenn Kunden den einlösen und was kaufen, muss ich ja trotzdem den vollen MwsT satz von der Rechnung an das Finanzamt abführen.

    Da ich die Gutscheine ja sponsere habe ich daran ja schon mal keine einnahmen.
    Kann man die irgendwie absetzen ?

  2. #2
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    Warum verbuchst Du den Gutschein nicht gleich auf der Rechnung als Rabatt auf den Artikelpreis?

  3. #3
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Red face

    naja muss doch trotzdem die vollen 19% von der Gesammtrechnung abführen auch wenn der durch den Gutschein weniger wird oder?

    Bsp. Ohne Rabatt
    12,90
    + 2,90 Versand
    =15,80 incl 2,52 MwSt die abgeführt werden müssen.

    Bsp. mit Rabatt
    12,90
    + 2,90 Versand
    = 15,80
    - 5 (Rabatt)
    = 10,80
    davon muss ich doch trotzdem die 2,52 Mwst abführen oder? oder dann nur die Mwst aus den 10,80?

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Ich würde halt schon nicht die 12,90 auf die Rechnung schreiben sondern gleich an der Stelle schon nur 7,90 mit Vermerk "Aktionspreis" oder sowas in der Art.

  5. #5
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    stimmt das wäre auch ne möglichkeit

  6. #6
    TP-Member thomastt macht alles soweit korrekt
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    So läuft das auch wenn Du z.B. bei bol, buch.de oder so einen Aktionsgutschein einlöst.

    Wenn ich dort was für 10 Euro kaufe und habe einen 5 Euro Gutschein dann erhalte ich eine Rechnung in der Form (7% Mwst.):

    9,35
    -4,68
    -----
    4,67
    + 7%: 0,33
    ---------
    5,00 Euro

    kaufe ich hingegen z.B. eine DVD für den Gutschein erhalte ich sowas:

    8,40
    -4,20
    -----
    4,20
    + 19%: 0,80
    -----------
    5,00 Euro

    Kommt jetzt natürlich drauf an ob die Gutscheine an Gewerbetreibende (was bei einer Messe naheliegend wäre) oder an Privatpersonen ausgegeben werden.

    Bei Gewerbetreibenden kannst Du ja auf die Gutscheine schreiben "x Euro Rabatt auf den Nettopreis" und ziehst den Gutschein vom Netto ab.

    Bei Privatkunden den Zusatz weglassen da für die ja nur Brutto relevant ist und da gibst Du dann eben Gutscheinwert - Mwst. der Ware als Nettorabatt.

  7. #7
    TP-Insider mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht mogidala hilft, wo's geht Avatar von mogidala
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    ja das wär auch mein gedanke. ich mein, da du für den endkunden eh alle preise brutto angibst, sollte das auch für gutscheine gelten (= minuspreise). für den kunden ist der gutschein 5€, für dich ist der gutschein 4,20€ plus mwst!

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
    ------------------------------------------
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    ------------------------------------------
    ich will mehr grüne kästchen!


  8. #8
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Aso ja klar logisch.
    und die Gutscheine die ich Sponsere setz ich dann unter Geschäftsausgabe oder?

  9. #9
    TP-Member thomastt macht alles soweit korrekt
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    Eigentlich nicht. Mal angenommen du verteilst 500 Gutscheine a 5 Euro netto (also exkl. Mwst.). Davon werden 100 Stück eingelöst. Du hättest normal für die 100 Verkäufe 10000 Euro + Mwst. eingenommen.

    Dann hast Du Deine Rechnungen doch um 5x100 Euro = 500 Euro verringert ausgestellt.

    Der Gewinn würde also normal 10000 Euro betragen und beträgt jetzt eben nur 9500 Euro.

    Entsprechend hast Du natürlich auch für diese 500 Euro keine Mwst. eingenommen was aber auch wieder passt da Du statt 1900 Euro nur 1805 Euro abführen musst.

    Sollte der Ablauf anders sein dann müsstest Du nochmal ein bischen ausholen wie das genau abläuft.

    Aber mehr geht nicht als Ausgabe. Du kannst ja nicht Gutscheine die Du schon von der Rechnung abgezogen hast nochmal als Ausgabe ansetzten. Du hättest ja sonst den Wert der Gutscheine als "Brutto-für-Netto"-Einnahme. Also steuerfrei. Und das kann ja nicht sein. Und die Gutscheine die nicht eingelöst wurden kannst Du natürlich auch nicht als Ausgabe geltend machen. Die haben ja keinen Einfluss auf Deinen Gewinn.

  10. #10
    TP-Member Arschi macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Wild-Wolf Beitrag anzeigen
    Aso ja klar logisch.
    und die Gutscheine die ich Sponsere setz ich dann unter Geschäftsausgabe oder?
    Die Ausgabe von Gutscheinen stellt keinen Leistungsaustausch dar. Dass heißt dir sind durch die Nichteinlösung/Ausgabe der Gutscheine keine Kosten oder (Ust-pflichtige) Einnahmen entstanden (abgesehen vom Drucker der Dinger).

    Bei Einlösung der Gutscheine hingegeben kann man als Entgeltminderung wie von anderen hier beschrieben verbuchen.

  11. #11
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Hi,

    ich ahbe mich nu ma schlau gemacht.
    Mir wurde wie folgt gesagt:

    Angenommen ich vergebe 2500 Gutscheine á 5 Euro.
    Kann ich jeden Gutschein der eingelöst wurde komplett unter die Entsprechende Vorsteuer buchen.
    Sprich ein Kunde kauft Artikel die MwsT 7% haben.
    Dann kann ich die Kompletten 5 euro des Gutscheines am ende des Monats als Ausgabe abführen und zu meinen Vorsteuerabzügen bei 7% hinzurechnen da ich den Betrag ja zur Verfügung gestellt habe und kein Geld für den Gutschein bekomme habe.

    Bsp. 25 eingelöste Gutscheine im September = 25 GS * 5 Euro = 125 Euro
    Die 125 Euro habe ich ja Verlust gemacht da ich die Scheine gestellt habe.
    Nun kann ich die 125 Euro aber komplett von den Vorsteuern für September absetzen.

  12. #12
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von Wild-Wolf Beitrag anzeigen
    Bsp. 25 eingelöste Gutscheine im September = 25 GS * 5 Euro = 125 Euro
    Die 125 Euro habe ich ja Verlust gemacht da ich die Scheine gestellt habe.
    Nun kann ich die 125 Euro aber komplett von den Vorsteuern für September absetzen.
    DAS kann ich jetzt erst mal überhaupt nicht nachvollziehen. Da für die Gutscheinbeträge effektiv kein Geld fließt kann sich das doch eigentlich überhaupt nicht auf einen Vorsteuerabzug auswirken

  13. #13
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    gemeint ist wohl den Betrag ohne Gutschein als Einnahme zu buchen und den Gutschein im Gegenzug als Ausgabe mit entsprechender Buchung der USt, so dass die Auswirkung im Endeffekt richtig ist. Macht aber wenig Sinn.

    Bemessungsgrundlage der USt ist gem. § 10 Abs. 1 UStG alles was der Leistungsempfänger aufwendet abzgl. der USt, so dass vom Bruttobetrag der Gutschein abzuziehen ist und daraus dann USt zu zahlen ist (sprich 19/119 aus dem geminderten Betrag).

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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