Bei dem Umsatz bist du garantiert kein Kleinunternehmen.
Vielleicht solltest du dich erstmal mit den notwendigen steuerlichen Grundlagen und vielleicht auch mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen.
Hi,
meine Situation ist folgende:
Ich bin hauptberuflich Student, und habe ein Kleinunternehmen zur Projektbegleitung gegründet.
Im Monat komme ich auf ca. 6500€ Umsatz durch meine Arbeit. Wesentliche Ausgaben habe ich nicht. Etwas Kleinkram an Büromaterialien, PKW-Nutzung, Handy (über CallYa)...
Ich würde nun gern etwas von meinem Gewinn "investieren" wollen, um mir Materialien zu beschaffen, um Forschung zu betreiben. Da ich Elektrotechnik-Student bin und ohnehin ein privates Labor besitze in dem ich arbeite.
Konkret würde ich mich gern mit Brennstoffzellen- und Solartechnologie beschäftigen. Ich würde also z.B. ausschließlich Güter, z. B. eine Solarzelle kaufen, und diese benutzen, aber nicht weiterverkaufen.
Ich erziehle durch die Anschaffung also keine weiteren Umsätze.
Wie ist sowas zu behandeln?
Kann ich das machen, oder führt das zu Problemen? Ich würd sonst ganz gern etwa 20% meines Monatsumsatzes dafür einsetzen wollen.
MfG JustY
Bei dem Umsatz bist du garantiert kein Kleinunternehmen.
Vielleicht solltest du dich erstmal mit den notwendigen steuerlichen Grundlagen und vielleicht auch mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ob Du wirklich noch als hauptberuflicher Student gewertet werden kannst ist zweifelhaft. Besser Du gehst von Dir aus mal zur Krankenkasse und schilderst denen Deine Umsätze bevor es mal eine teure Nachzahlungs-Rechnung gibt.
Die Ausgaben müssen in einem erkennbaren Zusammenhang zur gewerblichen Tätigkeit stehen. Spontan würde ich sagen, dass das hier nicht gegeben ist. Dementsprechend sind diese Ausgaben deine Privatsache.
Hallo nochmal,
danke schon mal für die Antworten.
Das Einkommen ist auf den Zeitraum der Semesterferien begrenzt, deswegen passt das noch in Summe. Und mit der Krankenversicherung ist auch geklärt.
Mir geht es halt nur darum, ob ich etwas von dem Umsatz aufwenden kann, um "Forschung" in Form von Experimenten zu betreiben.
Dein Studium hat imho nichts mit deinem Gewerbe zu tun. Mit deinem Gewinn kannst du machen was du willst. Ob du davon im Rahmen der EkSt.-Erklärung noch was für Werbungskosten o.ä. angeben kannst solltest du vielleicht einen Fachmann fragen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Na ja, aber selbst mit 3 Monaten bist Du bei dem von Dir genannten Umsatz ja schon kein Kleinunternehmer mehr.
Mit dem von Dir erwirtschafteten Geld kannst Du nach der Versteuerung machen was Du willst. Aber da diese Forschung nicht in Zusammenhang mit Deiner gewerlichen Tätigkeit zu sehen ist kannst Du die Ausgaben nicht als gewerbliche Ausgaben geltend machen.Mir geht es halt nur darum, ob ich etwas von dem Umsatz aufwenden kann, um "Forschung" in Form von Experimenten zu betreiben.
Hallo, danke für die weiteren Antworten.
Also, weil sich hier scheinbar mehr Leute Gedanken zu meinem Umsatz als zu meiner Frage machen:
Ich habe kurzzeitig ein etwas höheres Einkommen, begrenzt durch den Zeitraum wird es definitiv (!) so sein, dass ich den Kleinunternehmerstatus besitze.
Ich studiere "Elektrische Energietechnik" und bin tätig als Projektbegleiter, in Energietechnikprojekten. Auch meine Anschaffungen sind in diesem Bereich. Ich verspreche mir dadurch einen Erkenntnisgewinn, den ich mir auch im Unternehmen zu nutze machen kann.
Liegen unter diesen Betrachtungspunkten meine Ausgaben immer noch nicht im Interessenbereich meines Gewerbes?
Wenn ich jetzt z.B. Maissamen kaufe, und das Pflanzenwachstum analysieren will - etwas trivial formuliert - dann kann ich nachvollziehen, dass es nichts mit meiner gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, aber so wie ich es geschildert habe, ist das doch schlüssig, oder nicht?
MfG JustY
Es rückt auf jeden Fall mal näher ran. Aber sorry, wenn Du hier nur mühsam kleinse Info-Brocken von Dir gibst brauchst Du dich nicht wundern, wenn es schwer fällt, Dir eine konkrete Antwort zu geben. Vielleicht solltest Du besser ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter am Finanzamt führen.
Oder mit einem Steuerberater.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Tut mir Leid, ich bin auf dem Gebiet nicht so bewandert, dann fällt mal etwas unter den Tisch...
Also wie gesagt, ich begleite Projekte in Großunternehmen, in denen es um Energieeinsparungen, Energiewirtschaft u. ä. geht.
Um mich mehr mit der Materie auseinanderzusetzen, möchte ich in meinem Labor zu Themen wie "alternative Energiequellen" forschen. Dazu würde ich mir beispielsweise gern Solarkollektoren, Photovoltaik und eine PEM-Brennstoffzelle anschaffen. Ich verspreche mir aus den dort gewonnenen Erkenntnissen z. B. eine Verbesserung meiner Fähigkeiten im Bereich der Energie-Projektbegleitung.
Aber im Grunde könnte das doch ähnlich handhabbar sein, wie beispielsweise ein angeschafftes Messgerät oder? Wenn ich die Beleuchtungsstärke erfassen will, kaufe ich ja das Messgerät für mein Unternehmen, und gebe dies nicht weiter an meinen Kunden.
Ich dachte Du verdienst Dein Geld damit, dann solltest Du doch auch erklären können, was Du genau machst und was Du vor hast![]()
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Na ja, die Frage ist halt, in wie weit dich das wirklich weiterbringt und in wie weit es "Spielerei aus persönlichem Interesse" ist. Das kann und will ich hier auch gar nicht weiter beurteilen, erscheint mir jedenfalls im Moment nicht klar entscheidbar. Wie gesagt, geh' zum Profi wenn Du eine fundierte Aussage haben willst, am besten direkt zum FA, die müssen das im Zweifelsfall auch am Ende während der Buchprüfung absegnen.Um mich mehr mit der Materie auseinanderzusetzen, möchte ich in meinem Labor zu Themen wie "alternative Energiequellen" forschen.
Du kannst deine Anschaffungen für Grundlagenforschung absetzen, wenn es Betriebsausgaben sind.
Betriebsausgaben sind es, wenn sie dafür bestimmt und geeignet sind, deinen Betrieb zu fördern.
Es muss ein objektiver Zusammenhang zu deinem Betrieb vorhanden sein und es muss zumindest ein Totalgewinn beabsichtigt sein (sprich, du versprichst dir irgendwann und ggfs. nur mittelbar Einnahmen von deinem Tun)
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