Zeile 24 betrifft Spenden einer GmbH an ein förderungswürdiges Institut, die als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Da brauchst du nichts eintragen.
Gruß
Sven
Hallo,
da ich über den 24.500,- bin muss ich noch eine Gewerbesteuererklärung nachreichen zu der ich 1-2 Fragen an euch hätte.
Als Einzelunternehmer der auf Partnerprogramm Provision arbeitet gehört dann der Gewinn von der Einahmeüberschuss Rechnung in Zeile 17?
Weiter unten Zeile 24 gibt es noch Betriebsausgaben muss ich dahin die Ausgaben die ich hatte dort eintragen?
Bin euch für jeden Tipp dankbar.
Viele Grüße
Mad
Geändert von Madness (13.08.2008 um 12:36 Uhr)
Zeile 24 betrifft Spenden einer GmbH an ein förderungswürdiges Institut, die als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Da brauchst du nichts eintragen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Oh stimmt ja, alles klar danke :-)
Soweit ich verstehe muss ich bei Zeile 17 Vorschriften einen Kreuz bei Einkommensteuergesetzes machen.
Den Freibetrag von 24.500,- für die Zeile 17 muss ich nicht selbst vom Gewinn abziehen, das macht dann das Finanzamt für mich richtig? Soweit ich informiert bin wird der Messbetrag auch vom Amt berechnet.
Viele Grüße
Mad
richtig, der Messbetrag wird vom FA errechnet. Du bekommst dann einen Gewerbesteuermessbescheid und die Gemeinde eine Ausfertigung. Falls du Einwände gegen die spätere Gewerbesteuer hast kannst du diese nur gegen den Gewerbesteuermessbescheid gelten machen und nicht gegen den Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde. Insofern gilt auch die Einspruchsfrist des Messbescheids zumal dieser Bindungswirkung hat, sogenannter Grundlagenbescheid.
Gruß
Sven
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