von dem Preis was der Kunde zahlt ist die USt mit 19/119 bzw. 7/107 herauszurechnen. Dies solltest du bei deiner Kalkulation natürlich mit einplanen. Bzgl. Sonderkündigungsrecht kenne ich mich nicht aus, da Zivilrecht.
Allerdings hast du dem Endverbraucher gegenüber Bruttopreise (Endpreise) auszuweisen (§ 1 Preisangabenverordnung).
Gruß
Sven


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