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Thema: kein Kleinunternehmer mehr, Detailfragen

  1. #1
    TP-Newbie heinz63 macht alles soweit korrekt
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    kein Kleinunternehmer mehr, Detailfragen

    Hallo
    auf der Suche nach Antworten für ein paar Buchführungssachen bin ich glücklicherweise über dieses Forum gestolpert.
    Wir haben ein kleines Ladengeschäft, ich mache die Buchführung und prüfe gerade ob büro easy das richtige tool dafür ist.
    Den Laden haben wir jetzt im dritten Jahr und hatten im zweiten Jahr Umsätze über 17500 so dass wir in diesem Jahr keine Kleinunternehmer mehr sind und Umsatzsteuerpflichtig werden. So weit komme ich klar.
    Was ich allerdings nicht weis ist, wie ich denn die Ware verbuche die ich noch aus dem alten Jahr habe. Beim Verkauf muss ich ja nun die 19% MwSt abführen, ohne allerdings beim Einkauf die Vorsteuer geltend gemacht zu haben. Kann ich das pauschal nachholen. Quasie für meinen gesamten Bestand per 01.01.08 irgendwie die Vorsteuer abzugsfähig machen?
    Meine zweite Frage betrifft Lieferanten von uns die Kleinunternehmer sind. Wieder habe ich keinen Vorsteuerabzug wohl aber die 19% MwST. Ist das ein Fall für die Differenzbesteuerung? Und weis jemand wie ich das im Büro Easy so erfasse, dass das in meiner Ust-Voranmeldung auch so verbucht wird?
    Hoffe mal es kann mir jemand weiterhelfen.
    Liebe Grüße und vielen Dank vorab

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    nein, die Ausgaben aus dem Vorjahr bleiben ohne Vorsteuer, wenn in diesem Jahr verkauft wird, müssen Sie 19% raufschlagen!
    Einen Warenbestand haben Sie buchhalterisch nur, wenn Sie bilanzieren: bei EÜR sind die Ausgaben bereits im Vorjahr!

    E.

  3. #3
    TP-Newbie heinz63 macht alles soweit korrekt
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    Wir haben zum Teil Waren auf die wir nur 20-30% Aufschlag haben. Das heist also, dass ich bei 25% Aufschlag nur noch 6% verdiene, und das FA 19%. Also Zähne zusammen beisen und durch, bis der altbestand weg ist?

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Eine andere Möglichkeit hast Du nicht.

  5. #5
    TP-Newbie heinz63 macht alles soweit korrekt
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    Hallo

    Erst einmal vielen Dank hinsichtlich bereits beantworteter Topics.

    Noch einmal zu meiner zweite Frage, bezüglich unserer Lieferanten die Kleinunternehmer sind. Ich habe noch eine ganze Weile gesurft und im Forum quer gelesen. Dabei bin ich auf unterschiedliche Aussagen gestoßen, ob die Differenzbesteuerung auch auf neue oder ausschließlich auf gebrauchte Artikel angewendet werden darf. Mir scheint auch für neue, so dass wir in unserem Fall die Differenzbesteuerung anwenden könnten. Praktiziert das denn jemand von Euch schon so, der mir das kurz bestätigen kann. Am Besten wäre natürlich wenn das Vorgehen bereits durchs FA oder den Steuerberater abgesegnet ist.
    Wegen der Verbuchung im Büro Easy dachte ich, es sei vielleicht mit dem Artikeltyp Gruppen zu machen. Kennt sich da jemand von Euch aus? Ich buche bis jetzt noch im Buchhalter. Da komme ich ganz gut mit einer gesplitteten Buchungsvorlage klar. Ist allerdings relativ aufwendig und wenn schon so viel Aufwand, dann fände ich es prima, ich hätte auch gleich eine Bestandverwaltung. Deshalb würde ich gerne auf Büro Easy wechseln.

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich kaufe nichts von Kleinunternehmern, außer Sie sind 19% günstiger...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Differenzenbesteuerung gilt auch für Neuwaren. Bin mir aber nicht sicher, wie die Rechnung dann gestaltet sein muss, wenn Du Regelbesteuerte Ware und Differenzbesteuerte Ware gleichzeitig verkaufst.

    @dorintia: Auch dann könntest Du ja die Differenzenbesteuerung anwenden

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Differenzenbesteuerung gilt auch für Neuwaren.
    nein, gilt nicht für Neuwaren.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  9. #9
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wo geht das aus $25s UStG hervor? Ich sehe keine der 3 Bedigungen in Absatz 1 verletzt?!? Was übersehe ich da?!?

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    6. EG - Richtlinie oder wie auch immer das Ding jetzt heißt

    da steht es drin, Artikel 26a
    Link find' ich auch die schnelle nicht

    Gruß
    Sven
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  11. #11
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Aha. Wobei ich das etwas Zweifelhaft finde, dass §25 UStG von einem anderen Paragraphen abhängig ist, auf den dort nicht verwiesen wird...

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