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Thema: PKW bei Geschäftsaufgabe

  1. #1
    TP-Newbie Steff99 macht alles soweit korrekt
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    PKW bei Geschäftsaufgabe

    Moin zusammen,

    ich habe kürzlich mein Kleingewerbe aufgegeben.
    Ich hatte vor 2 Jahren einen PKW gekauft und diesen überwiegend gewerblich genutzt.
    Nun habe ich den obligatorischen Fragebogen zur Geschäftsaufgabe und liquidieren erhalten. Da ich ansonsten keinen Liquidierungsgewinn gemacht habe, ist soweit alles klar - es stellt sich nur die Frage, ob ich den Restwert meines Wagens nun noch versteuern muß (Überführung ins Privatvermögen, da ich den Wagen behalte), obwohl ich ihn nur anteilig für die Zeit der Nutzung abgesetzt habe.
    Ich habe das Auto für 15000 EUR gekauft, habe aber bisher nur knapp 10000 abgeschrieben, d.h. den bisher nicht abschriebenen Betrag trage ich ja nun kostenmäßig eh schon privat und habe das beim Finanzamt ja auch noch nicht geltend machen können. Wie verfährt man in diesem Fall?

    Hoffe, die Frage war halbwegs verständlich ...

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Da du den Pkw seinerzeit in das Betriebsvermögen eingelegt hast, musst du im Rahmen der Geschäftsausgabe den Pkw in dein Privatvermögen überführen.

    Die Entnahme erfolg gem. §6 Abs.4 EStG zum Teilwert, also zum Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Entnahme.

    Des Weiteren sind natürlich auch Aufwendungen wie z.B. Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung zu korrigieren.

    Solltest du der Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer unterliegen ist die Entnahme auch USt-pflichtig und die beim Kauf des Pkw in Anspruch genommene Vorsteuer ist anteilig zu korrigieren (§15a UStG).

    Gruß,
    Mattihas
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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