Natürlich buchst du das zusammen, als ein Betrag. Und natürlich fällt auch für die Versandkosten die USt. an. Nebenleistung teilt das Schiksal der Hauptleistung.
Musst du eben von deinen Kunden 3,90 € + 19% kassieren.
Hallo!
Sollte man die Umsätze aus Warenverkäufen inkl. Versandkosten buchen? Dies ist der Zahlungseingang, den der Kunde bei uns überweist, wenn er ein Produkt bezahlt (standard halt, der Kunde zahlt die Ware+die Versandkosten (exakt die 3,90 für die Päckchenmarke).
Das Problem dabei wäre doch, dass ich für diesen Erlös die volle Umsatzsteuer zahlen muss, aber auf der Päckchenmarke ja garkeine Umsatzsteuer drauf war! (Post ist doch von der MWST befreit)...
Bin etwas ratlos.
Viele Grüsse und Dank,
Jörgi
Natürlich buchst du das zusammen, als ein Betrag. Und natürlich fällt auch für die Versandkosten die USt. an. Nebenleistung teilt das Schiksal der Hauptleistung.
Musst du eben von deinen Kunden 3,90 € + 19% kassieren.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ach du grüne neune...
na ok.
gut vielen dank für die info!
gruss
jörg.
Ganz so ist das nicht. Wenn die Versandkosten ein durchlaufender Posten sind, das bedeutet du Zahlst auch bei der Post 3,90 € und berechnest genau diesen Betrag weiter, dann brauchst du kein USt. zahlen. Wenn du aber eine Versandkostenpauschale hast, z.B. Porto und Verpackung, dann muss auch auf das Porto die 19% mit drauf.
Das ist halt schwer im Vorfeld genau zu bestimmen, was man an Porto zahlen muss.
sorry, H-R
das stimmt so nicht, sondern dorintia liegt richtig mit ihrer Antwort
Eben, auch die "Nur-Bezahlung" des Portos am Postschalter, wo man ja dann noch behaupten könnte man täte dies im Auftrag des Kunden, ist kein durchlaufender Posten. Der "Vertrag" wird mit der Post und mit mir als Händler geschlosen, nicht mit dem Kunden.
Ansonsten schlüssele ich zukünftig einfach die Porto- und Verpackungskosten in meinen Rechnungen auf...![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ein durchlaufender Posten ist ein Betrag, der im fremden Namen und auf fremde Rechnung verausgabt wurde und ist nicht umsatzsteuerpflichtig (kein Leistungsentgelt). Ein durchlaufender Posten ist nicht zu verwechseln mit Beträgen, die eins zu eins an den Kunden weitergereicht wird. Das wird oftmals verwechselt. Daher ist die USt auch kein durchlaufender Posten, was ja oftmals fälschlicherweise in Lehrbüchern behauptet wird.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Absolut sicher bin ich mir nicht, die Info habe ich auch nur aus Foren im Internet (xt-Commerce) von Halbexperten. Das Beste ist, man fragt sein Finanzamt. Da ich eine Pauschale erhebe ist das bei mir eh nicht relevant und ich schlage 19% drauf.
Eine andere Alternative ist UPS, da kann man dann die Vorsteuer wieder abziehen;-)
Päckchen habe ich online noch nie bestellt - ich verschicke nix unversichert und ohne Ablieferungsnachweis![]()
(Express)pakete habe ich ab und an mal online frankiert, da bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. per email (wenn man die entsprechende checkbox bei der Bestellung anhakt)
Ich bin auch der Meinung, mal so etwas gelesen zu haben wie "Die Nebenleistung (Versand) teilt das Schicksal der Hauptleistung". Kurze Zusatzfrage: Bedeutet doch beim Versand eines Buches z.B., dass der auf den Versand ebenfalls "nur" 7% USt. obendrauf kommen, oder? (sorry, dass ich deswegen extra nochmal so einen alten Thread ausbuddele)
Und zum Ausweis der Mehrwertsteuer seitens der Post. Soweit ich weiß sind in normalen Briefmarken etc. keine Umsatzsteuer enthalten. Also der Ausweis könnte höchstens für Zusatzleistungen von Relevanz sein.
yep, genau das bedeutet es
bei "gemischten Versand" versteuerst du deine Versandkosten nach dem Steuersatz des größeren Anteils.
Beispiel:
Lieferung besteht aus einem Buch für 9,90 € (7%) + eine CD für 15,00 € (19%), dann musst du die Versandkosten mit 19% versteuern
umgekehrt: 1 Buch für 18,90 € (7%) + eine CD für 5,00 € (19%), dann kannst du die Versandkosten mit 7% versteuern
Im Handel ist das mit Pfand dann ganz witzig:
0,15 € Pfand auf eine Flasche Mineralwasser (19%) müssen ebenfalls mit 19% versteuert werden
0,15 € Pfand auf eine Flasche Milch (nur 7%, weil Milch ein Lebensmittel und eben kein Getränk ist) werden mit 7% versteuert
wenn es aber keine Kuhmilch ist sondern z.B. Sojamilch, ist es kein Lebensmittel mehr, sondern dank höchstrichterlicher Rechtssprechung (BFH) doch ein Getränk, also wieder 19%![]()
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einerseits wirklich witzig ^^ andererseits besorgniserregend...wer soll da noch den überblick behalten? :P
ist doch noch harmlos ... wirklich unübersichtlich wird's beim Steuersatz für getrocknete Schweineohren![]()
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