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Thema: Werbegeschenke für ehrenamtliche Mitarbeiter

  1. #1
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    Werbegeschenke für ehrenamtliche Mitarbeiter

    Hallo!

    Ich habe für meine Webseite ein Gewerbe angemeldet, was ich als Kleinunternehmer via Einnahmen-/Überschussrechnung beim Finanzamt "abrechne". Als Einnahmen habe ich Werbekosten durch Banner (Google Adsense & Co.) und als Ausgaben hauptsächlich die Serverkosten.

    An meiner Webseite arbeiten etwa 20 ehrenamtliche Helfer mit (z.B. im Forum als Moderatoren etc.), denen ich für ihre Mitarbeit gerne etwas Gutes tun würde. Dabei ist mir die Idee gekommen, Werbegeschenke mit dem Aufdruck meiner Webseite zu kaufen und an meine "Mitarbeiter" und zu verschenken.

    Wären solche Werbegeschenke in diesem Fall absetzbar und könnten in der EÜR als Ausgaben geltend gemacht werden? Was müsste ich dabei evtl. noch beachten?

  2. #2
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    Ok, scheint wohl ein Fall für den Steuerberater zu sein.

  3. #3
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    So, ich weiß mittlerweile, dass Werbegeschenke kein Problem sein dürften, wenn sie pro Person nicht einen bestimmten Betrag übersteigen - ein Steuerberater hat mir da Mut gemacht.

    Leider habe ich vergessen, einen Schritt weiter zu denken und frage mich nun, wie ich diese Ausgaben später eintragen soll. Einfach in der EÜR unter Ausgaben als "Werbegeschenke" - oder muss das komplizierter aufgelistet werden? Hat von euch noch niemand Werbegeschenke verteilt?

  4. #4
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    Ich muss meinen alten Thread leider noch mal hochholen. Also, Werbegeschenke bis zu einem bestimmten Wert pro Person wären Betriebsausgaben, das scheint so weit klar zu sein.

    Allerdings habe ich nun gehört, dass Werbegeschenke nicht ohne weiteres verteilt werden können (bzw. ggf. vom FA nicht akzeptiert werden), sofern kein individueller Nutzen für die beschenkte Person feststellbar ist.

    Als Beispiel wurde mir genannt:
    - Pullover in Größe L für Kunde A = erlaubt, weil Kunde A diese Kleidergröße hat und das Geschenk speziell für diesen Kunden gekauft wurde
    - Gutschein für Boutique über 20 Euro für Kunde A = nicht erlaubt, weil nicht speziell für diesen Kunden zugeschnitten

    Ist da was dran oder spielt das keine Rolle? Das habe ich jetzt ehrlich gesagt zum ersten Mal gehört, aber es verunsichert mich natürlich trotzdem.

    Hintergrund meiner Anfrage:
    Ich würde zu einem Jubiläum gerne Amazon-Gutscheine á 5 oder 10 Euro für meine ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenken und diese Ausgaben später als Betriebsausgaben in meiner EÜR geltend machen. In der Anlage der EÜR würde ich die Namen der beschenkten Personen natürlich vollständig auflisten.

  5. #5
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    Irgendwelche Meinungen? Ihr würdet mir wirklich sehr helfen!

  6. #6
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Generik Beitrag anzeigen
    Irgendwelche Meinungen? Ihr würdet mir wirklich sehr helfen!
    Eine Meinung? Klar: Nachdem du solange keine Antwort bekommen hast, bin ich der Meinung, dass du mal auf dem Finanzamt anrufen und dort nachfragen solltest. Oder einen Steuerberater fragen.

    Ich habe noch nie von dieser angeblichen Regelung gehört - 'Frau Müller, wir würden Ihnen gerne ein Werbegeschenk machen, verraten Sie uns Ihre Konfektionsgröße?'. Wenn wir hier in der Firma Geschenke verschicken, etwa vor Weihnachten, bekommen jedenfalls alle das Gleiche.

    copy

  7. #7
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    Danke copy.

    Ich frage dann wohl vorsichtshalber noch mal nach, auch wenn ich mir das wie gesagt selbst ebenfalls nicht wirklich vorstellen kann. Nach deinem Beispiel mit Frau Müller schon gar nicht, außer es handelt sich um einen billigen Anmachversuch.

    Wichtig ist, dass es überhaupt möglich ist, Amazon-Gutscheine als Werbegeschenk für meine Mitarbeiter als Ausgaben einzureichen. Und da ich selbst keine Mwst. ausweise, ist es für mich egal, das Amazon ebenfalls keine Steuer in den Gutscheinen aufführt.

  8. #8
    TP-Member Suxxess ist auf einem guten Weg
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    Ich habe noch im Hinterkopf das Geschenke "bestimmt" sein müssen.
    z.B. 30 € Benzingutschein => Ungültig .
    Gutschein für 20 Liter Super Benzin => Gültig .

    Aber ich bin mir unsicher, was du allerdings tun könntest.
    Druck doch T-Shirts, Tassen, Kugelschreiber mit deinem Logo und bring sie als Werbung unter die Leute? Aber wie gesagt, ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen.

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