die Erstattung darf natürlich nur einmal berücksichtigt werden - mE im Jahr der tatsächlichen Erstattung. Da war ggf. ein Sachbearbeiter überkorrekt und dadurch kam es zu der falschen Berücksichtigung!
Also Einspruch einlegen oder - was ggf. schneller geht - mal anrufen und besprechen!
E.


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