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Thema: Merkwürdige Kirchensteuerberechnung

  1. #1
    TP-Newbie forenwanderer macht alles soweit korrekt
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    1

    Merkwürdige Kirchensteuerberechnung

    Mir ist auf unserem Steuerbescheid 2007 aufgefallen, dass ein dubioser Erstattungsbetrag bezüglich der Kirchensteuer in die Steuerberechung miteinbezogen wurde. Meine kirchensteuerpflichte Frau hat für den Veranlagungszeitraum 2007 über ihren Arbeitgeber 350 Euro (fiktiver Betrag) Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Laut Berechnungsgrundlage hätte sie allerdings nur 100 Euro (auch fiktiv zum einfacheren Rechnen) Kirchensteuer zahlen müssen. Es wurde auch richtigerweise 250 Euro als zuviel entrichtete Kirchensteuer ausgewiesen. Soweit kann ich als Laie noch folgen. Auf der Rückseite des Steuerbescheides ist dann aber vermerkt, dass ein Erstattungsbetrag (200 Euro fiktiv) im gleichen Veranlagungszeitraum angerechnet wurde, was somit die Steuererstattung wieder zu unseren Ungunsten beeinflusst hatte. Es ist mir auch klar, dass solche Erstattungen naturgemäß in die Berechnung einfließen, jedoch ist mir völlig unklar, wieso das Finanzamt einen solchen Erstattungsbetrag aufführt, da ich weder auf der Steuerbescheinigung von 2007 noch von 2006 einen solchen Erstattungsbetrag erkennen konnte. Eigentlich müsste eine Kirchensteuererstattung doch auf diesen Bescheinigungen aufgeführt sein und falls, kämen diese doch vom Arbeitgeber (?).
    Meine Nachforschungen haben dann ergeben, dass beim letzten Einkommensteuerjahresausgleich (2006) genau dieser Betrag dem dort aufgeführten zuviel entrichteten Kirchensteuerbetrag entsprach, der auch mit dem Steuerbescheid 2006 erstattet wurde. Zuviel gezahlte Kirchensteuer wurde rechtmäßig erstattet. Beim Steuerbescheid 2007 wurde dann genau dieser Betrag wieder als Erstattungsbetrag der Kirchensteuerberechnung aufgerechnet. Das wurde von Seiten des Finanzamtes damit erklärt, dass laut § (?) Erstattungsbeträge im gleichen Veranlagungszeitraum anzurechnen sind. Ich halte dies für einen Schildbürgerstreich.

    Vom Arbeitgeber zuviel abgeführte Kirchensteuer wird vom Finanzamt 2006 zurückerstattet und im Folgejahr wieder als Erstattungsbetrag aufaddiert ? Das ist doch mathematischer Nonsens, der eine solche Hin- und Herberechnung doch überflüssig macht ? Was soll das ?


    Gruß,
    Forenwanderer

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    407
    die Erstattung darf natürlich nur einmal berücksichtigt werden - mE im Jahr der tatsächlichen Erstattung. Da war ggf. ein Sachbearbeiter überkorrekt und dadurch kam es zu der falschen Berücksichtigung!

    Also Einspruch einlegen oder - was ggf. schneller geht - mal anrufen und besprechen!

    E.

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